
Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen
Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni entschieden, dass der Mindestlohn in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen wird. Anfang kommenden Jahres soll er auf 13,90 Euro steigen. Sozialverband VdK Präsidentin Verena Bentele hält den Anstieg für zu wenig.
Der derzeit bei 12,82 Euro liegende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Schritten bis zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Dies hat die Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt, in einem einstimmigen Beschluss vorgeschlagen. „Ein Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde ist zu wenig. Eine Anhebung auf 15 Euro wäre angesichts der hohen Inflation der letzten Jahre angebracht gewesen. Beschäftigte zum Mindestlohn müssen wegen der hohen Preise jeden Euro dreimal umdrehen. Sie brauchen dringend einen Lohn, von dem sie leben können. Es ist daher unverständlich, warum sich die Arbeitgeberseite sperrt. Jeder Cent mehr beim Mindestlohn wird direkt für den Lebensunterhalt ausgegeben und kurbelt damit den Konsum und die Wirtschaft an. Es ist daher unverständlich, warum sich die Kommission nur auf eine solch zaghafte Anhebung verständigt hat. Dazu stelle ich infrage, dass ein Stundenlohn von 14,60 Euro im Jahre 2027 wirklich eine gute Kaufkraft haben wird. Bis dahin wird die Inflation vieles wieder genommen haben. Ärgerlich ist auch, dass schon im Vorhinein Stimmung gegen die Anhebung des Mindestlohns gemacht wurde“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Robert Wüst, der Präsident des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg, äußerte sich zum Anstieg des Mindestlohns wie folgt:„Angesichts der aktuell sehr schwierigen Situation vieler brandenburgischer Handwerksbetriebe hat die heutige Entscheidung der Mindestlohnkommission große Bedeutung. Positiv ist, dass sich die Kommission mit ihrer einstimmigen Entscheidung jeder politischen Instrumentalisierung widersetzt hat. Das ist ein starkes Signal für eine verantwortungsbewusste Sozialpartnerschaft. Gleichwohl wird die Anhebung des Mindestlohns zahlreiche Handwerksbetriebe in Brandenburg vor erhebliche Herausforderungen stellen – insbesondere in Branchen, die ohnehin unter starkem Kosten- und Wettbewerbsdruck stehen.“
In diesem Zusammenhang weist der Handwerkskammertag auf die dringende Notwendigkeit hin, mittelständische Betriebe in Brandenburg gezielt zu entlasten – durch Bürokratieabbau, eine faire Auftragsvergabe sowie steuerliche Erleichterungen. Nur so lassen sich die steigenden Lohnkosten abfedern. „Wir stehen zum Grundsatz guter Arbeit und fairer Bezahlung – das muss aber durch wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen begleitet werden. Das brandenburgische Handwerk braucht Verlässlichkeit, nicht nur bei Löhnen, sondern auch bei Kosten, Personal und Marktbedingungen“, so Wüst weiter.
Fotomotiv: VdK-Präsidentin Verena Bentele / Foto: Marlene Gawrisch