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Energie-Entlastungen: Durchwachsene Reaktionen auf geplante Milliardenhilfen

Am Sonntag wurden die ersten Eckpunkte des dritten „Entlastungspakets“ bekannt, darunter Einmalzahlungen für Studenten und Rentner, ein Nachfolger für das 9-Euro-Ticket sowie eine Strompreisbremse. Unter positive Reaktionen mischen sich auch kritische Stimmen.

Die neuen Entlastungen sollten „wuchtig“ ausfallen, hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der vergangenen Woche angekündigt. Am Sonntagmorgen verständigten sich die Koalitionsspitzen von SPD, Grünen und FDP nach knapp 22 Stunden schließlich auf neue Unterstützungen für die Bürger angesichts der steigenden Energiekosten.

Hilfen für Rentner und Studenten

In den vorherigen beiden Entlastungsrunden wurden keine Maßnahmen für Rentner und Studenten beschlossen – beide Gruppen sollen nun eine einmalige Energiepauschale erhalten. Zum 01. Dezember bekommen Rentner 300 Euro, wobei kaum bürokratische Hindernisse erwartet werden, da die Auszahlung über die Rentenversicherung erfolgt. Komplizierter wird es bei den Hilfen in Höhe von 200 Euro für Studenten: Hier muss mit den Ländern der zunächst der Zahlungsweg ausgearbeitet werden. Der Sozialverband VdK äußerte sich zu den geplanten Hilfen für Rentner zufrieden und unterstrich, sein Vorschlag habe sich durchgesetzt. „Die von uns angekündigte Klage werden wir nun nicht weiterverfolgen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag

Zusammen mit der Umwandlung des Arbeitslosengelds II („Hartz IV“) Anfang 2023 soll der Regelsatz von derzeit rund 450 Euro auf dann 500 Euro angehoben werden. Ermöglicht wird diese Steigerung dadurch, dass sie nicht mehr nach der Inflationsrate des Vorjahres berechnet wird, sondern künftig nach der erwarteten Teuerung. Unklar bleibt indessen, ob die vorgesehenen Sanktionen, wie von der SPD gefordert, vorübergehend ausgesetzt werden. Darin sieht die FDP einen falschen Anreiz und befürchtet ein „Fördern ohne Gegenleistung“.

Nach den Ampel-Beschlüssen wird zudem das Kindergeld angehoben: Ab dem 01. Januar 2023 um 18 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Auch beim Kinderzuschlag sind Verbesserungen geplant: Zur Abmilderung der Inflationsfolgen wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 250 Euro monatlich erhöht. Bereits zum 01. Juli war dieser auf 229 Euro monatlich pro Kind angehoben worden. Der Kinderschutzbund bewertet dies grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch, dass der Höchstbetrag des Kinderzuschlags für einkommensschwache Familien um nur 21 Euro steigen soll; die bei Lebensmitteln besonders hohe Inflation übertreffe die geplante Erhöhung bei Weitem.

Wohngeldreform und Heizhilfe

Bereits vor den Beratungen über die dritte Entlastungsrunde war mit der Wohngeldreform ein Anliegen der SPD angekündigt worden. Diese soll nun zum 01. Januar 2023 umgesetzt werden, wodurch sich die Zahl der Berechtigten von derzeit rund 700.000 auf dann knapp 2 Millionen erhöht. Zum Wohngeld soll künftig eine dauerhafte „Heizkostenkomponente“ gehören, mit der die steigenden Energiepreise abgefedert werden sollen. Damit wird das Heizen ähnlich bezuschusst wie bereits für Hartz-IV-Empfänger, Altersgrundsicherung und Sozialhilfe. Im laufenden Jahr sollen Bezieher von Wohngeld zudem eine weitere Einmalzahlung als Heizkostenhilfe erhalten. Für einen Single-Haushalt sind hierfür 415 Euro geplant, für zwei Personen 540 Euro, und für jede weitere Person jeweils 100 Euro. Die Kommunen als Wohngeldzahler sind laut Beschluss angehalten, Möglichkeiten zur beschleunigten Zahlung zu prüfen und zu nutzen.

Der VdK äußerte sich zufrieden: „Wir begrüßen, dass das Wohngeld ausgeweitet und als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger gezahlt werden soll. Danach den Zuschuss für die Berechtigten dauerhaft in das Wohngeld zu integrieren, ist ebenfalls richtig. Ganz wichtig ist nun allerdings, dass wirklich alle, die einen Anspruch haben, auch Wohngeld beantragen. Es muss dringend mehr und besser informiert werden“, unterstreicht Verbandspräsidentin Bentele.

Nachfolger für 9-Euro-Ticket

Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets haben sich die Koalitionsspitzen für ein Nachfolgemodell ab 2023 ausgesprochen. Die Bundesregierung will sich nun mit 1,5 Milliarden Euro an einem bundesweit gültigen Nahverkehrsticket beteiligen und nun mit den Ländern ein passendes Modell erarbeiten. Die Ampel nennt für den monatlichen Ticketpreis derzeit eine Spanne von 49 bis 69 Euro monatlich.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) äußerte sich zur Einführung eines neuen bundesweiten ÖPNV-Tickets zufrieden. Er unterstrich jedoch, dass der Bund weiterhin die Hauptverantwortung für die Finanzierung trage. Ähnlich äußerte sich Verkehrsminister Guido Beermann (CDU): Auch der ÖPNV leide unter den Preissteigerungen für Energie; der Bund dürfe die Länder bei der ÖPNV-Finanzierung nicht im Regen stehenlassen.

Schutz vor Strom- und Gassperren

Die SPD hatte darauf bestanden, einkommensschwache Haushalte vor Strom- oder Gassperren zu schützen, falls diese ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können. Laut Ampel-Beschluss müsse nun das Energierecht entsprechend angepasst werden. Ein festzusetzender verbilligter Grundbedarf an Wärme soll zunächst durch eine Expertenkommission erörtert werden. Beim Strom ist die Einführung einer Strompreisbremse geplant: Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen sollen für ihren Grundverbrauch an Strom einen vergünstigten Preis zahlen. Dies soll jedoch erst dann erfolgen, wenn Teile der Gewinne der Stromkonzerne durch eine sogenannte „Erlösobergrenze“ abgeschöpft und dafür eingesetzt werden können.

Vor dem möglichen Eingriff in den Strommarkt will die Bundesregierung zunächst eine mögliche europaweite Lösung abwarten, um rechtssicher vorgehen zu können. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert verspricht Tempo: Sollte kein EU-weiter Ansatz gefunden werden, so werde der Bund die Strompreisbremse auf nationaler Ebene umsetzen. Grünen Co-Chef Omid Nouripour erwartet eine Einführung innerhalb weniger Wochen, und SPD-Chef Lars Klingbeil hat die Abschöpfung der sogenannten Zufallsgewinne der Stromkonzerne im Blick die an die Verbraucher zurückgegeben werden sollen.

Die Besteuerung der Zufallsgewinne bleibe jedoch unkalkulierbar, ebenso die daraus folgende Entlastung der Stromkunden, kritisiert der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft, der Wirtschaftswissenschaftler Michael Hüther.

Unternehmen, Prämien und Kurzarbeitergeld

Die Strompreisbremse soll auch kleinere Firmen entlasten; energieintensive Unternehmen sollen mit insgesamt 1,7 Milliarden Euro entlastet werden. Hinzu kommen weitere Bürgschaften sowie KfW-Hilfen sowie Erleichterungen beim Insolvenzrecht. Wegen der stark gestiegenen Verbraucherpreise will die Bundesregierung Unternehmen dazu ermuntern, ihren Arbeitnehmern eine sogenannte „Inflationsprämie“ zu zahlen. Bis zu einer Höhe von 3.000 Euro werde der Staat darauf keine Steuern oder Abgaben erheben. Diese Prämie folgt dem Beispiel der ebenfalls steuerfreien Corona-Prämien, die Unternehmen ihren Angestellten zahlen konnten.

Außerdem soll die steuerliche Home-Office-Pauschale von maximal 600 Euro dauerhaft verlängert werden, ebenso die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt worden waren.

Brandenburger Landesregierung zieht insgesamt positives Fazit

„Gut, dass es jetzt eine Entlastung insbesondere für Menschen ohne oder mit nur geringem Einkommen geben soll wie Rentner und Studierende. Notwendig ist noch eine Entlastung für Betriebe bei den Energiekosten. Es ist auch im Interesse des Klimaschutzes gut, dass es künftig wieder ein bundesweites ÖPNV-Ticket geben soll. Zur Finanzierung ist der Bund hier weiterhin in der Verantwortung“, unterstreicht Ministerpräsident Dietmar Woidke in einer Pressemitteilung. ph

Symbolbild: Pixabay.com