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CDU-Wirtschaftsrat gegen Rechtsanspruch auf Homeoffice

Der CDU-Wirtschaftsrat stellt sich gegen einen möglichen Rechtsanspruch auf Homeoffice: Eine staatliche Regulierung wäre weltfremd und bringe keinen Mehrwert. Dagegen hätten sich freiwillige Vereinbarungen bewährt. Auch das Kanzleramt stellt sich gegen die Pläne.

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. weist den Vorstoß des CDU-Sozialflügels für eine gesetzlich festgelegte Arbeitsplatzausstattung ebenso wie eine verpflichtende Beteiligung der Unternehmen an Miete und Nebenkosten von Mitarbeitern im Homeoffice zurück. „Diese staatliche Erbsenzählerei ist unnötig, denn gerade in der Corona-Krise haben sich freiwillige Vereinbarungen zwischen Betrieben und Beschäftigten bewährt“, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger. „An einer guten Arbeitsplatzausstattung seiner Mitarbeiter, ob im Büro oder zuhause, hat doch jeder vernünftige Unternehmer ein Eigeninteresse. Zugleich sind die Anforderungen je nach Arbeitsplatz und Branche so unterschiedlich, dass ein Gesetz gar nicht allen Bedürfnissen gerecht würde. Auch eine staatliche festgelegte Beteiligung der Unternehmen an Miete und Nebenkosten ihrer Mitarbeiter ist vollkommen realitätsfern – denn dafür bezahlen die Betriebe ihren Angestellten ja bereits Lohn oder Gehalt“, so Wolfgang Steiger weiter.  

Aus Sicht des Wirtschaftsrates wurden solche Vorschläge in den letzten Monaten bereits von der Realität überholt. Zudem kommen sie gerade mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche Lage der Betriebe völlig zur Unzeit. „Das Maß an zusätzlichen regulatorischen Belastungen für die Arbeitgeber ist nach Datenschutzgrundverordnung, Mindestlohn-Dokumentation und ,Entgeltgleichheitsgesetz‘ übervoll“, mahnt Wolfgang Steiger. „Die beispiellosen Belastungen der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes durch Corona-Krise und Shutdown müssen stattdessen endlich zum Anlass genommen werden, für die Zeit danach unsere Betriebe und unsere Wirtschaft zu entfesseln. Wir brauchen jetzt endlich spürbare Entlastungen für Bürger und Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland nach der Krise zu sichern.“

Keinesfalls dürfe mit einer Durchregulierung bereits funktionierender Homeoffice-Vereinbarungen weitere Bürokratie draufgesattelt werden, da sonst Arbeitsplätze in Gefahr gerieten: „Letztlich würden solche Vorgaben vor allem für diejenigen zur Einstellungsbremse, die mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit im Homeoffice arbeiten wollen: Pendler und Eltern kleinerer Kinder“, warnt Wolfgang Steiger. „Denn Betriebe, die bereits gebeutelt aus der Krise hervorgehen, werden weitere Zusatzkosten scheuen. Nicht zuletzt müssten im Falle eines solchen Homeoffice-Gesetzes auch mehr Prüfer beim Staat eingestellt werden, um in den Wohnungen der Angestellten Arbeitssicherheitsaspekte und die Berechtigung der steuerlichen Absetzbarkeit prüfen.“

Unterdessen stellt sich auch das Kanzleramt gegen diese Pläne und hat einen Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) für das Arbeiten im Homeoffice abgelehnt. Der Entwurf sei nicht geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Ministerien, hieß es. Im Koalitionsvertrag von SPD und Union stehe explizit ein Auskunftsrecht, jedoch kein Rechtsanspruch auf Homeoffice, lautete die Begründung. Heil hatte am Wochenende ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice angekündigt. Gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice wandte sich auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident und Anwärter auf den CDU-Parteivorsitz Armin Laschet. „Ich finde, es hilft nicht“, sagte der stellvertretende CDU-Chef in Berlin. Heils Vorschlag laufe auf eine starre Regelung hinaus, die „eher einen Zubau an Bürokratie als einen Abbau“ bedeute. PM/ph

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