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Neue Corona-Regeln in Brandenburg

Ab sofort gelten in Brandenburg neue Corona-Regeln. So müssen Geimpfte und Genesene beim Gaststättenbesuch aktuelle Testergebnisse oder Auffrischungsimpfungen vorweisen.

Ab heute (Montag, 17. Januar) verschärft das Land Brandenburg die Corona-Regeln und führt bei höherer Belastung der Krankenhäuser die 2G-plus-Regel in Gaststätten ein. Das bedeutet: Wer geimpft und genesen ist, braucht ab sofort ohne Booster-Impfung auch einen tagesaktuellen negativen Test. Steht die Warnampel auf Gelb bei neuen Covid-19-Krankenhaus-Patienten und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten auf Grün, wird die 2G-plus-Regel aufgehoben. Bund und Länder hatten diesen Mechanismus nicht vereinbart. Stattdessen ist der Sonderweg ist ein Kompromiss mit der CDU – diese hatte vor einer Existenzgefährdung vieler Gastronomen gewarnt.

Zudem gilt für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) eine FFP2-Maskenpflicht, ab 07. Februar eine Testpflicht in Kitas. Die Tragepflicht für FFP2-Masken und OP-Masken wird ausgeweitet: Bisher konnten sie in Innenräumen etwa in Kinos, Theatern und bei Gerichtsverhandlungen abgenommen werden, falls bis zum nächsten Sitzplatz mindestens ein Meter Abstand war. Das fällt jetzt weg. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 13. Februar.

Die Neuregelungen im Überblick

Gaststätten: Die 2G-plus-Regel fällt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 landesweit eine Woche lang unter 6 bleibt (Warnampel Gelb) und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten zugleich unter 10 Prozent ist (Warnampel Grün). Die Ampel war am Sonntag beim Wert neuer Krankenhauspatienten mit 2,73 auf Grün, aber beim Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten mit 16 Prozent auf Gelb [intensivregister.de]. Deshalb gilt ab sofort 2G plus. Kinder unter 6 Jahren brauchen gar keinen Nachweis, unter 18-Jährige müssen vollständig geimpft sein oder die Genesung oder einen gültigen Test nachweisen.

Nahverkehr: Im ÖPNV müssen in Brandenburg jetzt FFP2-Masken ohne Ausatemventil getragen werden. Sie sind nach Ansicht der Landesregierung besonders wirksam, um Ansteckungen zu verhindern – vor allem angesichts der Virusvariante Omikron. Kinder unter 14 Jahren und das Kontroll- und Fahrpersonal können auch OP-Masken tragen, Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen mit bescheinigter chronischer Erkrankung und Gehörlose plus Begleitung sind von einer Maskenpflicht ganz befreit.

Kitas: Nach den Winterferien gilt in Kitas und Krippen eine regelmäßige Testpflicht für Kinder. Ab 07. an müssen für alle Kinder ab einem Jahr in diesen Einrichtungen zwei Mal pro Woche negative Testergebnisse vorgelegt werden. In vielen Kitas wird bereits getestet. Vom 14. Februar an soll auch die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler von drei Mal auf fünf Mal pro Woche ausgeweitet werden.

Schulen: Mit einem Stufenplan sollen die Schulen für eine Omikron-Welle vorbereitet werden. Danach ist in Stufe 1 der Präsenzunterricht in vollem Umfang geplant. Wenn immer mehr Lehrkräfte krank oder in Quarantäne sind, soll in Stufe 2 die Mindeststundenzahl in Jahrgangsstufen und Fächern in Präsenz erteilt werden, Wahlfächer fallen weg. Ist der Einsatz des Personals weiter eingeschränkt, kann das Schulamt zunächst für zwei Wochen für einzelne Schulen mit Stufe 3 die Mindeststundenzahl bis Klasse 10 auf Sprachen und Mathematik konzentrieren. ph/PM

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