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Neues umfassendes Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenverkehr tritt in Kraft

Am 17. Juli, tritt die vom Senat von Berlin beschlossene Rechtsverordnung, die das Führen von Waffen und Messern in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und Einrichtungen des im Land Berlin verboten wird, in Kraft.

Das berlinweite Waffen- und Messerverbot gilt für alle Personen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs (Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und Zugänge). Ziel ist es, Angriffe mit Waffen und Messern zu verringern, für mehr Sicherheit im Personennahverkehr zu sorgen und die Kriminalitätsbelastung zu reduzieren.

Neben allen Arten von Messern betrifft das Verbot insbesondere auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Auch Personen mit einem Kleinen Waffenschein dürfen ihre SRS-Waffen nicht führen. Für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte sowie beispielsweise Beschäftigte gastronomischer Betriebe sind in der Verordnung Ausnahmen formuliert.

Die Polizei ist berechtigt, auch ohne konkreten Verdacht Kontrollen durchzuführen. Es werden regelmäßig solche anlassunabhängigen Kontrollen stattfinden. Verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer können eingezogen werden. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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