Corona: Giffey und Woidke für Anschlussregeln
Am 20.März sollen die meisten Corona-Maßnahmen auslaufen. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke wollen auch anschließend Befugnisse, um einzelne Regeln durchsetzen zu können.
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (beide SPD) fordern weiterhin Machtbefugnisse auf Landesebene, um im Bedarfsfall über die Umsetzung von Eindämmungsmaßnahmen entscheiden zu können. Die Länder bräuchten hierfür auch künftig Möglichkeiten. Dabei sei nicht die Frage, ob dies möglich sein, sondern in welchem Umfang, so Giffey am Donnerstagvormittag im RBB. Ihr sei besonders wichtig, dass die Länder Basisschutzmaßnahmen wie Masken- und Nachweispflicht oder Testregeln über den 20. März hinaus festlegen könnten. Der 20. März sei nicht gleichbedeutend mit einem Ende der Pandemie; es müssten Regelungen für die darauffolgende Zeit geschaffen werden.
Auch Woidke sprach sich dafür aus, nach dem 20. März tiefgreifende Corona-Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Die Länder müssten bei neuen Corona-Ausbrüchen oder neuen Virusvarianten schnell reagieren können. Er erwarte, dass der Bund diese Bedenken ernst nehme.
Unterdessen betonte Giffey, das Thema Impfpflicht weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen. Bei der Bund-Länder-Runde am Mittwoch sei angesprochen worden, dass diese im Oktober in Kraft treten könnte. „Das bedeutet, dass wir vorbereitet in den Herbst und Winter gehen, damit wir nicht noch einmal so eine Rückwärtsbewegung haben.“ Alle 16 Länderchefinnen und -chefs hielten dies für notwendig, so Giffey.
Der Lockerungs-Fahrplan
Am Mittwoch hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Corona-Regeln schrittweise zu lockern. Zunächst fallen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene; zudem fällt bundesweit die 2G-Regel. Am Freitag ist die 2G-Regel im Berliner Einzelhandel Geschichte; Brandenburg verzichtet darauf bereits seit einer Woche. Stattdessen gilt in beiden Ländern im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht.
Stadien dürfen maximal zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25.000 Menschen. In geschlossenen Hallen sind 60 Prozent Auslastung erlaubt, maximal jedoch 6.000 Zuschauer. Hier ist der Zugang weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt. Ab dem 04. März gilt in Hotels und Gastronomiedie 3G-Regel. Diskotheken und Clubs sollen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet werden. Ab dem 20. März entfällt nach derzeitigem Stand (17. Februar) schließlich ein Großteil der Corona-Beschränkungen. ph
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