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Berlin beendet Corona-Kontaktnachverfolgung in Gastronomie

Der Berliner Senat hat beschlossen, die Kontaktnachverfolgung in Bars und Restaurants aufzugeben. Das Einchecken oder Ausfüllen von Zetteln beim Betreten entfällt damit.

In Berlin soll für Gastronomie und Veranstaltungen die Corona-Kontaktnachverfolgung entfallen, teilte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) am Dienstag im Anschluss an die Senatssitzung mit. Bisher galt beispielsweise für Restaurants die Pflicht, die Anwesenheit von Gästen zu dokumentieren, entweder per Zettel oder digital per Check-in. Diese Regelung wird nun für Gastronomie, Veranstaltungen, Unterkünfte und Sport gestrichen. Damit reagiert das Land Berlin auf die weitgehende Aufgabe der Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern. Wo die Anwesenheitsdokumentation weiter vorgeschrieben wird, muss künftig die Vorlage von Test-, Impf- und Genesenen-Nachweisen nicht mehr erfasst werden.

Vertrag mit der Luca-App läuft aus

Die Infektionszahlen sind in der Omikron-Welle in den letzten Wochen stetig gestiegen; die Ämter konnten die Kontaktnachverfolgung somit nicht mehr gewährleisten und beschränken dies nun auf Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Deswegen werde das Land Berlin auch den im März auslaufenden Vertrag mit der Luca-App zur Corona-Eindämmung nicht verlängern, erklärte Gote weiter. Die aus Datenschutzgründen wiederholt kontrovers diskutierte App sollte Restaurantbesitzern und Event-Veranstaltern helfen, die lange pflichtgemäße Kontaktnachverfolgung ohne Formulare zu bewältigen und konnte mit den Gesundheitsämtern direkt verbunden werden.

Zudem entschied der Senat, Personen mit einer dritten Corona-Schutzimpfung („Booster“) von der 2G+-Regelung auszunehmen. Die zusätzliche Testpflicht fällt außerdem für Genesene und für frisch geimpfte Personen weg – für diese beiden Gruppen jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten. Die bisherige Testpflicht entfällt für Geimpfte und Geboostere etwa in den Bereichen der Gastronomie und der körpernahen Dienstleistungen, wie etwa bei Friseurbesuchen. Der Senat entschied außerdem, dass nach einer Corona-Infektion nicht mehr zwingend einen PCR-Test benötigt wird, um sich aus der Quarantäne freizutesten. Dazu genügt künftig ein Antigentest.

Genesenen-Status einheitlich 3 Monate gültig

Der Genesenen-Status gilt in Berlin nun einheitlich drei Monate; zuvor war dieser sechs Monate gültig. Damit sind auch in der Hauptstadt Bundes- und Landesrecht aneinander angepasst. Zudem gilt in Hochschulen eine FFP2-Maskenpflicht, abgesehen von Prüfungen und Vorträgen.

Außerdem wurden die Quarantäneregeln angepasst: So sind keine PCR-Tests mehr generell vorgeschrieben, wenn etwa ein Schnelltest eine Infektion anzeigt oder wenn sich Infizierte und enge Kontaktpersonen aus Isolation oder Quarantäne freitesten wollen. Eine weitere Änderung betrifft die Obergrenze bei Veranstaltungen: Bislang wurden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt – diese Ausnahme wird nun gestrichen. PM

Symbolbild: Redaktion