BrandenburgPolitikPolizeiSicherheitVerkehr

Bundesratsinitiative zu den Gefahren von Cannabis und des Mischkonsums mit Alkohol im Straßenverkehr

Auf Vorschlag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung hat das Kabinett 1m 16. September eine Bundesratsinitiative zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr beschlossen. Diese wird am 26. September in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, eine klare rechtliche Regelung zum Verbot des gleichzeitigen Konsums beider Substanzen beim Führen von Fahrzeugen zu erreichen.

Mit der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 wurde zwar ein entsprechender Grenzwert im Straßenverkehr eingeführt. Es ist bislang möglich, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol unterhalb der jeweiligen Grenzwerte zu konsumieren – und trotzdem Auto zu fahren. Neben den bestehenden Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr birgt aber insbesondere dieser Mischkonsum von Cannabis mit Alkohol besondere Gefahren in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit und die Sicherheit im Straßenverkehr.

Dazu erklärt Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Wer zum Bier einen Joint raucht und sich dann ins Auto setzt, handelt fahrlässig. Er gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das Leben anderer. Gerade durch die Teillegalisierung von Cannabis ist dieses Risiko aktueller denn je. Deshalb setzen wir uns für eine Null-Toleranz beim Mischkonsum am Steuer ein – wie sie bereits für Fahranfänger gilt. Denn Cannabis und Alkohol hinterm Lenkrad ist nach derzeitigen Erkenntnissen eine zu große Gefährdung des Lebens Unschuldiger. Wenn an der Teillegalisierung von Cannabis grundsätzlich festgehalten wird, dann steht der Bund im Rahmen der laufenden Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes in der Pflicht, eine belastbare wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen und das Straßenverkehrsgesetz hier schnellstmöglich nachzuschärfen.

Die aktuelle Verkehrsunfallbilanz für Brandenburg zeigt den Handlungsbedarf beim Umgang mit Cannabis: Im Jahr 2024 wurden 120 Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis registriert – das sind 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Verletzten stieg, was die Dringlichkeit schärferer Regeln in Bezug auf die Höhe des derzeit gültigen THC-Wertes verdeutlicht.

Mit der Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den derzeit gültigen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Hinblick auf das Unfallgeschehen zu evaluieren und darüber hinaus die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis mit anderen berauschenden Mitteln und Substanzen, insbesondere Alkohol, zu untersuchen und zu klären, inwiefern darauf aufbauend der Mischkonsum auch unterhalb der derzeit normierten Grenzwerte zu gefährlichen Wechselwirkungen führt und zu verbieten ist. Ziel ist es, Unfälle durch Mischkonsum wirksam zu verhindern und alle Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.

Foto: Pixabay.com