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Ab 8. Januar voraussichtlich landesweite Verkehrsbehinderungen

Ab Montag ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit teilweise massiven Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Auch der Schülerverkehr kann von der Protestwoche der Landwirte, Handwerker und Spediteure betroffen sein.

Aus Protest gegen die Sparpläne der Bundesregierung ruft der Deutsche Bauernverband ab dem 8. Januar zu einer Aktionswoche auf. Für den 15. Januar ist eine Großdemonstration in Berlin geplant. Es ist zu erwarten, dass sich auch das Transportwesen und das Handwerk an den Aktionen beteiligen werden. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark rechnet damit, dass es wegen der zahlreichen Protestaktionen auch zu Verspätungen im Schülerverkehr kommen kann. Sowohl regiobus als auch alle anderen mit der Schülerbeförderung beauftragten Verkehrsunternehmen sind in Absprache mit dem Landkreis aufgefordert, den Schülerverkehr auf allen Linien so weit wie möglich zu gewährleisten. Dennoch kann es aufgrund von Straßensperrungen zu Sperrungen für den Busverkehr kommen oder es müssen Umwege und damit längere Fahrzeiten in Kauf genommen werden.

Das Bildungsministerium hat bereits vor den Weihnachtsferien vorsorglich über Maßnahmen zur Sicherung des Unterrichts informiert. Da die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht in den Schulen erschwert oder gar unmöglich sein könnte, gibt das Bildungsministerium folgende Hinweise:

Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, an den betreffenden Tagen zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen sind und absehbar nicht die Schule besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung.

Schulen können nach ihren Möglichkeiten für abwesende Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht organisieren: in den Jahrgangsstufen 1 bis 11 (Gymnasien) bzw. bis 12 (Gesamtschulen und berufliche Gymnasien) sowie in den beruflichen Schulen.

Schülerinnen und Schüler, die mit Lernaufgaben versorgt sind, gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst – dies der Schule mitgeteilt haben.

Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzusprechen. 

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