Bodenrichtwerte PM – Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow gehören zur Spitze
Der Gutachterausschuss ermittelt und beschließt jährlich zum Stichtag 1. Januar gemäß § 193 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung (BbgGAV) auf der Grundlage der ausgewerteten Kauffälle des jeweiligen vergangenen Jahres die Bodenrichtwerte.
Weiterlesen...