Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige
Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen.
Vom 22. bis einschließlich 30. Dezember müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren. „Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, erläuterte Finanzminister Robert Crumbach heute in Potsdam. „Das ist eine gute und jahrelange Tradition.“ Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall beispielsweise durch Verjährung drohen würde.
Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen vor Weihnachten Brandenburgs Finanzämter am Montag, 22. Dezember, regulär zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr zu erreichen. Am Dienstag, 23. Dezember, schließen sie früher als sonst, ebenfalls um 12:00 Uhr. Vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026 bleiben die 13 Finanzämter geschlossen. Das Finanzamt Potsdam bleibt zusätzlich am 2. Januar 2026 geschlossen und ist erst wieder am 5. Januar 2026 erreichbar.
Wer offene Fragen nicht mit ins neue Jahr nehmen möchte, kann beim Online-Finanzamt ELSTER eine Nachricht an das zuständige Finanzamt versenden. Das geht übrigens auch ohne Zugang zu ELSTER. Das Finanzministerium empfiehlt diese elektronische Kommunikationsmöglichkeit des Online-Finanzamtes oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.
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