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Frist für Grundsteuer-Erklärung wird verlängert

Bislang war die Abgabe bis Ende Oktober vorgesehen, doch nun haben Haus- und Wohnungsbesitzer bis Ende Januar 2023 Zeit, ihre Unterlagen einzureichen.

Nach der schleppenden Einreichung der neuen Grundsteuererklärungen soll die Abgabefrist einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Bundesländer verständigt. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater entlastet werden.

Vor einer Woche war bekannt geworden, dass nicht einmal jeder dritte Wohnungs- und Hausbesitzer seine Unterlagen online eingereicht hatte. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich daraufhin für eine Verlängerung der Abgabefrist ausgesprochen und angekündigt, sich hierüber mit den Länderfinanzministern auszutauschen.

Die neue Grundsteuer-Berechnung soll von 2025 an gelten. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Grundlagen berechnet hatten: in Ostdeutschland nach Richtlinien von 1935 [sic], in Westdeutschland von 1964. Für die Neuberechnung müssen nun knapp 36 Millionen Liegenschaften neu bewertet werden.

Für die Neuaufstellung benötigen die Steuerbehörden Daten von allen Eigentümern. Meist geht es um die Wohnungs- und Grundstücksfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert. Diese mussten in einer Art zusätzlicher Steuererklärung über die Steuersoftware „Elster“ oder ein Portal des Finanzministeriums hochgeladen werden müssen – Behörden-Steuersprache inklusive. Schon vor dem Start warnten Experten, dies könne aufgrund der Kompliziertheit schiefgehen.

Seit 01. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war „Elster“ ausgefallen, da viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufgerufen hatten. Auch Eigentümer von Kleingärten müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen Hausbesitzern und Wohnungseigentümern.

Für die Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro jährlich, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

Wie viel Grundsteuer die Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben, denn dies hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. ph

Symbolbild: Pixabay.com