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Der Corona-Lockdown im Überblick

Die Verlängerung des Lockdowns ist auch in Brandenburg beschlossene Sache: Bis mindestens 14. Februar läuft das öffentliche Leben nur auf Sparflamme. Davon betroffen sind auch die Schulen – diese bleiben geschlossen. Wir präsentieren die aktuellen Regelungen in einer Kurzübersicht.

Einschränkungen bei Schulen und Kitas bleiben

Bis mindestens zum 14. Februar bleiben Schulen und Kitas geschlossen oder bieten nur einen eingeschränkten Betrieb an. Die jeweils in den Bundesländern geltenden Regelungen werden fortgeführt. Darüber sei lange gerungen worden und alle seien sich bewusst, dass dies „unglaubliche Einschränkungen“ seien, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Bund-Länder-Beratungen. Aber es gebe ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Coronavirus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite. „Und das müssen wir auch ernst nehmen.“

Verschärfte Maskenpflicht, mehr Home-Office

Zur Eindämmung der Pandemie wird die Maskenpflicht verschärft: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Das gilt auch für Besucher von Gottesdiensten. Für das Personal in Alten- und Pflegeheimen wird die FFP2-Maske zur Pflicht.

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Home-Office überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dafür wird das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen.

Verstärkte Überbrückungshilfen

Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll nochmals verbessert werden, um betroffenen Unternehmen unter die Arme zu greifen (genaue Informationen hier). Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.

Kontaktbeschränkungen bleiben

Bei Kontaktregelungen gibt es keine Änderung: Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit nur einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. PM

Symbolbild: Pixabay.com