Teltow

Übergangswohnheim in Teltow: Asylbewerber müssen ausziehen

Der Mietvertrag für das Übergangswohnheim in der Potsdamer Straße 5 in Teltow endet zur Jahresmitte. Weniger zugewiesene Flüchtlinge erfordern nun ein neues Konzept. Mit einem Pilotvorhaben zur Nutzung des Objektes soll auf die veränderte Lage reagiert werden.

Das Teltower Übergangswohnheim soll in anderer Form weiter zur Unterbringung dienen, nach Vorstellung des Landkreises jedoch nur zum Teil. Insbesondere sollen dort künftig Personen wohnen, die Arbeit gefunden haben und die dem Grunde nach selbst eine Wohnung nehmen könnten. Da entsprechende Wohnungen in der Region kaum verfügbar sind, sollen diese Bewohner mit der neuen Lösung vor einem Umzug in eine andere Region geschützt werden.

Arbeitsplätze fördern Integration

Im Übergangswohnheim Teltow leben derzeit circa 80 Personen, die eine Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB-II-Leistungen, "Hartz IV") erhalten oder die aufgrund von eigenem Einkommen nicht auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Diese Menschen befinden sich in Maßnahmen zur Integration in Arbeit oder sind unabhängig erwerbstätig in der Region. "Sie sind oft bereits seit mehreren Jahren in der Region integriert. Würde dieser Personenkreis aus der Region hinausverlegt werden, so könnte die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes und damit verbunden ein Rückfall in staatliche Unterstützungssysteme erwachsen. Dies soll im Sinne eines integrationsorientierten Ansatzes im Landkreis natürlich vermieden werden", teilte Kai-Uwe Schwinzert, Pressesprecher des Landkreises, mit.

Asylsuchenden werden freie Plätze zugewiesen

Anders sieht die Lage für die weiteren etwa 85 Bewohner des Übergangwohnheimes aus, die Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Bis Ende März werden sie auf freie Plätze im Landkreis verteilt. Die Planung des Umzuges ist bereits vorbereitet, die Bewohnerinnen und Bewohner sind hierüber direkt unterrichtet worden, teilte der Landkreis mit.

Durch weniger zugewiesene Flüchtlinge sind die Kapazitäten in den Übergangswohnheimen des Landkreises Potsdam-Mittelmark in den vergangenen Monaten zurückgefahren worden. Für 2018 rechnet der Landkreis mit der Aufnahme weiterer etwa 700 Personen. Auf die Zuwanderungsstrategie des Landkreises Potsdam-Mittelmark stellt die Kreisverwaltung ab. Demnach wird die Bereitstellung geeigneter individueller Wohnungsangebote zur Unterbringung für SGB II–Empfänger und Erwerbstätige favorisiert.

Aktuell leben in den Übergangswohnheimen in Teltow und Stahnsdorf etwas mehr als 500 Menschen. Davon rund 260 im Stahnsdorfer Übergangswohnheim in der Ruhlsdorfer Straße. Nach Ablauf des Mietvertrages im nächsten Jahr will der Landkreis auch dieses Wohnheim schließen.

Text: PM/pst / Bild: Verlag