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Brandenburg schafft Klarheit für den Windkraftausbau

Brandenburg will frühzeitig regeln, wie der Windkraftausbau nach 2027 verlässlich weitergeführt werden kann. Infrastrukturminister Robert Crumbach kündigt dazu eine Gesetzesinitiative an. Sie soll sicherstellen, dass bestehende Windkraftanlagen beim Flächengesamtziel von 2,2 Prozent bis Ende 2032 berücksichtigt werden können und die Regionalplanung auf dieser Grundlage fortgeschrieben wird.

Das Flächenzwischenziel 2027 mit 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie bleibt dabei der maßgebliche nächste Schritt. Infrastrukturminister Robert Crumbach: „Brandenburg steht zum Ausbau der Windenergie – aber geordnet. Das Flächenzwischenziel 2027 hat für uns höchste Priorität. Deshalb werden wir jetzt das Brandenburger Flächenzielgesetz so ändern, dass bestehende Windkraftanlagen beim Flächengesamtziel 2032 vollständig berücksichtigt werden und die heutigen Vorranggebiete verlässlich fortgeschrieben werden können. Voraussetzung dafür sind klare, beschlossene Regionalpläne: Nur wenn die Regionalplanung steht, können wir die notwendige Gesetzesänderung überhaupt sinnvoll umsetzen. Ohne beschlossene Regionalpläne droht uns sonst ein ungeplanter Wildwuchs von Einzelvorhaben in ganz Brandenburg.“

Die laufenden Regionalplanverfahren zum Flächenzwischenziel 2027 bleiben die zentrale Grundlage für einen geordneten Windkraftausbau in Brandenburg. Sie haben für das Land höchste Priorität und müssen planmäßig zum Abschluss gebracht werden. In weiten Teilen des Landes sind die Verfahren bereits weit fortgeschritten. Bis zum 31. Januar 2027 gilt zudem weiterhin das Windkraftmoratorium. Es stellt sicher, dass während der laufenden Planung keine neuen Einzelvorhaben außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete durchgesetzt werden.

Mit der angekündigten Gesetzesinitiative bereitet Brandenburg bereits jetzt den nächsten Schritt vor: die planerische Fortschreibung bis zum Flächengesamtziel 2032. Dabei geht es nicht um eine Abkehr von der bisherigen Regionalplanung, sondern um eine klare Regelung, wie auf ihrer Grundlage weitergearbeitet werden kann. Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, wie bestehende Windkraftanlagen bei der Erreichung des Flächenziels 2032 umfassend berücksichtigt werden können, sofern die geltenden Abstands- und Schutzanforderungen eingehalten sind. Zugleich soll geregelt werden, wie die in den Regionalplänen bis dahin festgelegten Vorranggebiete in die weitere Planung bis 2032 einbezogen und bei Bedarf fortentwickelt werden können.

Damit erhalten die Regionalen Planungsgemeinschaften und die Kommunen frühzeitig Orientierung für die nächste Planungsstufe. Regionen, die bereits heute einen wesentlichen Beitrag zum Windkraftausbau leisten, sollen diese Vorleistungen verlässlich in die weitere Planung einbringen können.

Verlässlicher Rahmen bis 2032

Brandenburg hält zugleich an dem Ziel fest, die bundesrechtlichen Flächenvorgaben zu erreichen. Die geplante gesetzliche Regelung soll deshalb nicht den Ausbau bremsen, sondern den Übergang vom Flächenzwischenziel 2027 zum Flächengesamtziel 2032 transparent, planbar und rechtssicher ausgestalten. Bereits heute schützt das Land die laufenden Regionalplanverfahren in der Übergangszeit vor ungesteuerten Einzelvorhaben außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete. Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung mit der plansichernden Untersagung nach § 2c. Damit wird die Arbeit der Regionalplanung abgesichert, bis die aktuellen Pläne in Kraft sind.

Mit der Initiative für 2032 macht Brandenburg frühzeitig deutlich, wie es weitergeht. Der Ausbau der Windenergie bekommt damit eine klare Linie, an der sich Kommunen und Regionen orientieren können. Das Land wird sie auf diesem Weg gezielt unterstützen.

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