
Teure Knöllchen aus dem Ausland – Wenn der Urlaub zur Bußgeldfalle wird
Ob beim Strandurlaub in Italien, bei einer Wandertour in den Alpen oder einem Städtetrip nach Polen – auch auf Reisen lauern überall Blitzer. Doch müssen deutsche Autofahrer die ausländischen Bußgelder bezahlen, wenn sie geblitzt wurden? „Grundsätzlich können deutsche Behörden Bußgelder aus dem europäischen Ausland eintreiben – allerdings erst, wenn sie die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten. Diese Summe wird jedoch häufig erreicht, da sie sich nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus den Verwaltungskosten zusammensetzt“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Bußgeldbescheide – egal ob aus dem In- oder Ausland − sollten immer kritisch darauf geprüft werden, ob der Vorwurf und die Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verstoßes plausibel sind. Damit ein Bescheid aus einem EU-Land vollstreckt werden kann, müssen die maßgeblichen Inhalte des Bescheides außerdem in deutscher Sprache verfasst sein. „In der Regel kann auch rechtlich gegen einen Bescheid aus dem europäischen Ausland vorgegangen werden. Ob das der Fall ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung muss dem Bescheid beigefügt sein“, erklärt Tom Louven.
Bloß nicht trödeln!
Wenn die Zahlungsaufforderung aus dem Urlaubsland berechtigt ist, sollten Betroffene ihr zügig nachkommen. „In einigen EU-Ländern erhöht sich das Bußgeld im Laufe der Zeit – je länger keine Zahlung erfolgt, desto teurer wird es für den Verkehrssünder. Wer sein Bußgeld beispielsweise in Griechenland nicht innerhalb von 10 Tagen begleicht, muss mit einer Verdopplung der Strafsumme rechnen. Auch in Italien erfolgt eine Verdopplung nach einer Frist von 60 Tagen“, weiß Tom Louven. Anders verhält es sich in Spanien: Hier ist eine Halbierung des Bußgeldes möglich, wenn die Strafe innerhalb von 20 Tagen beglichen wird.
Was sich 2025 ändert
Im Jahr 2025 treten in mehreren europäischen Ländern neue Regelungen für Autofahrer in Kraft. In Frankreich ersetzt das Free-Flow-System mit automatischer Kennzeichenerkennung seit Ende 2024 nach und nach klassische Mautstationen. Autofahrer müssen die Maut innerhalb von 72 Stunden online, am Automaten oder im Shop bezahlen, andernfalls drohen Strafen bis zu 375 Euro. In Italien wurden die Regeln für Alkohol, Drogen und Handynutzung am Steuer außerdem deutlich verschärft. „Bereits ab 0,5 Promille drohen hohe Geldstrafen bis zu 2.000 Euro und Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten. Das Bußgeld für Handyverstöße beträgt zwischen 250 Euro und 1400 Euro, während in Deutschland für den einfachen Handyverstoß nur 100 Euro veranschlagt werden“, weiß der Anwalt. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Italien nun härter bestraft: Bei mehr als 10 km/h als erlaubt fallen schon Bußgelder bis zu 700 Euro an.

Aufgepasst bei Blitzer-Apps und Radarwarnern
Viele deutsche Autofahrer nutzen Blitzer-Apps und Radarwarner und wollen im Urlaub nicht darauf verzichten. Doch während in Deutschland lediglich 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen, kann das Vergehen im Ausland deutlich teuer werden – und sogar strafbar sein. In vielen Ländern sind technische Hilfsmittel, die vor Radarfallen warnen, strikt verboten. Schon der Besitz oder die Installation entsprechender Apps kann mit hohen Geldbußen geahndet werden. In Frankreich drohen beispielsweise bis zu 1.500 Euro Strafe und die Beschlagnahmung des Geräts. Griechenland verhängt 2.000 Euro und 30 Tage Fahrverbot. Und in Luxemburg kann statt eines Bußgelds von bis zu 5.000 Euro sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr angeordnet werden. „Auch das simple Einschalten solcher Warn-Funktionen ist in einigen Ländern bereits ein Verstoß, deshalb empfiehlt es sich, diese vor Grenzübertritt zu deaktivieren oder entsprechende Apps ganz zu deinstallieren“, rät Tom Louven.
Fotos: Geblitzt.de