
Landtag Brandenburg beschließt Doppelhaushalt 2025/2026
Der Landtag Brandenburg hat in seiner heutigen vom 20. Juni 2025 das Haushaltsgesetz 2025/2026, die dazugehörigen Einzelpläne sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 beschlossen.
Die Landesregierung hatte am 28. März 2025 den Entwurf des Haushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen und sodann dem Landtag übermittelt. Im parlamentarischen Verfahren gab es Änderungen. Mit diesen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 20. Juni 2025 das Haushaltsgesetz 2025/2026, die dazugehörigen Einzelpläne sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026. Anschließend erklärte Finanzminister Robert Crumbach:
„Der Haushalt, über den wir in den letzten Tagen und Wochen beraten haben und den nun der Landtag des Landes Brandenburg beschlossen hat, ist ein guter Haushalt. Er hält die Balance zwischen der Möglichkeit konjunkturstützend zu investieren und strukturellen Einsparungen. Wir haben in einigen Bereichen ohne größere Auswirkungen gekürzt, um in anderen Bereichen wie Kultur, Wissenschaft und Sport moderate Aufwüchse zu ermöglichen. Und ja, ab dem 1. Februar 2026 steigt die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an vielen Schulformen um eine Unterrichtsstunde. Im Gegenzug will das Bildungsministerium die Lehrkräfte an anderer Stelle entlasten. Und wir erhöhen für den Bereich der Bildung die finanziellen Mittel trotz der insgesamt schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport steigen die Ausgaben für den Schulbereich um 180,2 Millionen Euro auf 1,963 Milliarden Euro in diesem Jahr. Es ist auch hier die Balance zwischen dem was nötig und dem was finanziell möglich ist. Gemessen am finanziellen Spielraum des Landes Brandenburg ermöglicht dieser Doppelhaushalt sehr viel. Im Sinne der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die davon profitieren werden. Und mit dem nun beschlossenen Haushalt für 2025 und 2026 endet die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Das heißt, die Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden können nun mit dem vom Landtag beschlossenen Finanzrahmen planen und mehr Brandenburg für die Menschen ermöglichen.“
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