Es gibt nicht nur die Ehrennadel ─ Leistung verdient Anerkennung
Seit der 2025er Novelle der Stahnsdorfer Ehrensatzung können Ehrenamtliche auch ohne großen Festakt eine würdevolle Ehrung durch die Gemeinde erfahren.
Auch 2026 verleiht die Gemeinde Stahnsdorf wieder die Ehrennadel an Menschen, die sich im Ehrenamt in besonderem Maße um die Gesellschaft und deren Zusammenhalt verdient gemacht haben.
Was vielleicht nur Wenige wissen: Neben der Ehrennadel gibt es in Stahnsdorf auch eine weitere Form der Ehrung, die Anerkennung. Damit soll besonderem bürgerschaftlichem Engagement bzw. einer außergewöhnlichen Leistung Rechnung getragen werden – in einem ungleich bescheideneren und dennoch würdigen Rahmen.
Für die Ehrungsform der Anerkennung gibt es keine feste Zielgruppe. Sie richtet sich allgemein an ehrenamtlich tätige Menschen, die entweder in Stahnsdorf wohnhaft sind und andernorts Außergewöhnliches leisten, oder an Menschen von außerhalb, deren ehrenamtlicher Wirkungskreis im Wesentlichen in Stahnsdorf ist.
Altersgrenzen gibt es ebenso nicht: Ob es die 65-jährige Zeugwartin vom Judoverein ist, deren private Waschmaschine Woche für Woche nach den Turnieren rotiert, oder auch der 16-jährige Schüler, der nach Unterrichtsschluss noch im Seniorenheim ehrenamtlich vorliest – sie alle und noch Viele mehr haben das Potenzial für eine Anerkennung.
Bei der Form der Anerkennung ist nicht zuletzt auch an Personen zu denken, denen die große Bühne des Ehrennadel-Festaktes aller Wahrscheinlichkeit nach Unbehagen bereiten würde. Auch Vorschlagende, die sich über die wahre Bedeutung des Ehrenamts des/der Vorgeschlagenen unsicher sind und es zunächst „eine Nummer kleiner“ als bei der Ehrennadel versuchen möchten, sind hiermit herzlich angesprochen, sich beim Bürgermeister der Gemeinde Stahnsdorf zu melden.
Dies ist unkompliziert per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de möglich. Der Vorschlag sollte Vor- und Nachnamen der/des Vorgeschlagenen sowie eine Kurzbeschreibung seiner überdurchschnittlichen ehrenamtlichen Tätigkeit und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen enthalten.
Die Auswahl trifft letztlich satzungsgemäß der Hauptausschuss. Gemäß der gültigen Satzung erfolgt die Ehrung im Wege der Anerkennung durch die Übergabe einer Ehrenurkunde und eines symbolischen Ehrengeschenks. Die Urkunde wird zuvor durch den Bürgermeister und den/die Vorsitzende/n des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport (BSKS) unterzeichnet. Sowohl Urkunde als auch Geschenk sollen der zu ehrenden Person nach Möglichkeit an einem Ort überreicht werden, der mit dem geehrten Engagement oder der besonderen Leistung in einem Zusammenhang steht.
Bild: Gemeinde Stahnsdorf
