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Geflügelpest im Landkreis Teltow-Fläming amtlich festgestellt

Im Landkreis Teltow-Fläming ist bei einem Kleinsthalter von Geflügel die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Landkreis hat alle vorgesehenen Maßnahmen angeordnet. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler Institut, bestätigt.

Bei dem Kleinsthalter mit etwa 60 Tieren waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Der Tierhalter hat das zuständige Veterinäramt des Landkreises Teltow-Fläming informiert, der Bestand wurde gesperrt und amtlich beprobt. Das Landeslabor hat die amtlich entnommenen Proben untersucht und den Nachweis auf AIV-spezifische Genomsequenzen (H5N1) am Samstag, den 31.01.2026, bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Nachweis auf das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAI) am Sonntag, den 01.02.2026.

Die tierschutzgerechte Tötung des Kleinstbestandes wurde am Samstag, dem 31.01.2026 vorgenommen. Die Einrichtung der Schutz- und Überwachungszone im Umkreis von 3 Kilometern und 10 Kilometern um den Bestand befindet sich in der Planung. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.

Das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Informationen zu den Biosicherheitshinweisen hin, um ein weiteres Auftreten von Geflügelpestfällen im Land zu verhindern.

Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg gab es mit dem aktuellen Fall insgesamt 17 durch das FLI bestätigte Geflügelpestausbrüche in Nutzgeflügelbeständen seit Oktober.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

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