BerlinCorona aktuell

Berlin lockert Corona-Regeln

Auf seiner Sitzung am Dienstag hat der Berliner Senat Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Unter anderem erhalten Ungeimpfte wieder Zugang zur Gastronomie, Clubs dürfen unter Auflagen öffnen.

Nach den jüngsten Beschlüssen des Berliner Senats erhalten Ungeimpfte in der Hauptstadt wieder Zugang zu Restaurants, Kneipen und Hotels. Hier gilt ab 04. März die 3G-Regel. Demzufolge dürfen neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte mit tagesaktuellem negativem Test Gastronomie- und Hotelangebote nutzen. Die Lockerungen gelten ab Freitag und zunächst bis zum 19. März. Dann werden weitere Lockerungen erwogen, erklärte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könne, benötige bei 2G-Bedingungen nur noch einen Antigen-Schnelltest, so Giffey. Bislang galt hier eine PCR-Testpflicht.

Zudem werden bei privaten Treffen die Kontaktbeschränkungen erleichtert. Private Treffen ausschließlich von Geimpften und/oder Genesenen sind ohne Beschränkung der Personenanzahl möglich. Auch diese Regelung gilt ab Freitag. Kinder unter 14 Jahren müssen nicht geimpft oder genesen sein, um an privaten Treffen ohne Personenobergrenze teilnehmen zu können. Nimmt jedoch eine ungeimpfte bzw. nicht genesene Person an einem Treffen teil, gilt weiterhin die Beschränkung auf einen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem anderen Haushalt. Damit setzt der Senat den bereits Mitte Februar von Bund und Ländern beschlossenen Drei-Stufen-Plan bei künftigen Lockerungen um.

Öffnungen soll es auch für die Clubszene der Hauptstadt geben: Clubs dürfen ab Freitag unter 2G-plus-Bedingungen wieder öffnen: Zutritt haben dann Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test, der auch für Geboosterte Pflicht ist. Bei Großveranstaltungen treten ebenfalls Lockerungen in Kraft: Demnach sind wieder mehr Zuschauer zugelassen, dabei wird unterschieden zwischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien.

In geschlossenen Räumen sind maximal 60 Prozent der Höchstkapazität des jeweiligen Veranstaltungsortes zulässig; im Freien sind 75 Prozent der Höchstkapazität erlaubt. Die Obergrenze liegt maximal bei 25.000 Personen. Die 2G-plus-Regel bleibt bestehen: Masken- plus Testpflicht oder Booster-Impfung.

Zudem wird neben der Gastronomie und Hotellerie auch in anderen Bereichen die 2G- durch die 3G-Regel ersetzt, etwa bei körpernahen Dienstleistungen in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios oder Massagepraxen oder auch in Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen oder Fahrschulen. ph

Symbolbild: Pixabay.com