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Kontoverbindungen der Finanzämter im Land Brandenburg gelten weiterhin

Ab dem heutigen Donnerstag (9. Oktober) ist bei elektronischen Überweisungen eine neue Empfängerprüfung für Banken und Sparkassen vorgeschrieben. Die Überprüfung des Zahlungsempfängers – die sogenannte „Verification of Payee“ – hat seit Anfang der Woche auch bei Brandenburgs Finanzämtern zu mehreren Nachfragen von Steuerpflichtigen geführt. Aus diesem Anlass weist das Finanzministerium in Potsdam darauf hin, dass die Kontoverbindungen der 13 Finanzämter unverändert bleiben und weiter aus dem Namen des jeweiligen Finanzamtes und der bisherigen IBAN-Nummer bestehen. Entsprechend vorgenommene Überweisungen erreichen die Finanzämter weiterhin.

Bereits vor dem heutigen Stichtag hatten einige Banken und Sparkassen zum Wochenstart die Empfängerprüfung eingeführt. Danach meldeten in einigen Bundesländern, so auch in Brandenburg Steuerpflichtige, dass ihre Banken und Sparkassen sie bei elektronischen Überweisungen an das Finanzamt darauf hinwiesen, dass die Empfängernamen nicht zur angegebenen IBAN-Nummer passen. Durch diese Rückmeldungen konnte festgestellt werden, dass bei der Bundesbank für die Konten der Brandenburger Finanzämter teilweise abweichende Empfängernamen hinterlegt waren. Umgehend veranlasste das Finanzministerium in Potsdam am Dienstag (7. Oktober), dass bei der Bundesbank für Brandenburgs Finanzämter der jeweilige Name hinterlegt wird. Nach der Korrektur der Empfängernamen durch die Bundesbank sollte es künftig zu keinen Hinweisen bei elektronischen Überweisungen mehr kommen.

Wie Brandenburgs Finanzministerium betont, gelten unverändert die Kontoverbindungen der Finanzämter im Land fort: In Brandenburg entspricht der Empfängername (= Kontoinhaber) der Bezeichnung des jeweiligen Finanzamts wie zum Beispiel „Finanzamt Oranienburg“. Die IBAN-Nummern gelten ebenfalls weiterhin, sie finden sich auf den entsprechenden Schreiben der Finanzämter und auch auf den jeweiligen Internetseiten der Finanzämter. Entsprechend richtig ausgefüllte Überweisungen erreichen auch weiterhin die Finanzämter im Land Brandenburg.

Hintergrund:

Am heutigen 9. Oktober treten aufgrund der EU-Verordnung 2024/886 Änderungen in Kraft, welche die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen sowie fehlgeleiteten Zahlungen verbessern sollen. Teil dieser Änderungen ist die Einführung einer Überprüfung des Zahlungsempfängers – die „Verification of Payee“ (VoP). Danach sind die Banken/ Sparkassen verpflichtet, im SEPA-Zahlungsverkehrsraum vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Empfängernamen abzugleichen und auf Übereinstimmung zu überprüfen.

Bei Brandenburgs Finanzämtern entspricht der Empfängername (= Kontoinhaber) der Bezeichnung des jeweiligen Finanzamts (zum Beispiel „Finanzamt Potsdam“). Die Kontoverbindungen finden sich auf den Schreiben der Finanzämter und auf den jeweiligen Internetseiten der Finanzämter:

IBANKontoinhaberbezeichnung
  
DE 491 000 000 000 170 015 00  Finanzamt Angermünde
DE 181 000 000 000 160 015 03Finanzamt Brandenburg
  
DE 831 000 000 000 100 015 62Finanzamt Calau
  
DE 131 000 000 000 100 015 61Finanzamt Cottbus
  
DE 221 000 000 000 170 015 01Finanzamt Eberswalde
  
DE 921 000 000 000 170 015 02Finanzamt Frankfurt (Oder)
  
DE 071 000 000 000 160 015 07Finanzamt Kyritz
  
DE 611 000 000 000 160 015 05Finanzamt Königs Wusterhausen
  
DE 881 000 000 000 160 015 04Finanzamt Luckenwalde
  
DE 501 000 000 000 160 015 09Finanzamt Nauen
  
DE 771 000 000 000 160 015 08Finanzamt Oranienburg
  
DE 721 000 000 000 160 015 01Finanzamt Potsdam
  
DE 381 000 000 000 170 015 04Finanzamt Strausberg

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