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Kostüm und Schminke – Wenn auf den Karnevalsumzug ein Bußgeld-Kater folgt…

Faschingskostüme als No-Go im Straßenverkehr? Ob ganz klassisch als Cowboy oder als filmreifer Superheld − wer den Karneval angemessen feiern will, kommt kostümiert zur Party. Autofahrern sei jedoch gesagt: Hinter dem Steuer sind Maske und Perücke in der Regel tabu und können im Rahmen einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld führen.

Was im Detail zu beachten ist, weiß Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei einer großen Partnerkanzlei von Geblitzt.de. Unfallprävention für Karnevalisten: Wer nicht gerade mit dem Batmobil auf Verbrecherjagd ist, sollte auf Ganzkörperanzüge wie Morphsuits und auf Masken oder falsche Bärte besser verzichten. „Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro“, sagt Marnitz.

Das gilt auch für Accessoires wie überdimensional große Hüte, Augenklappen oder unpassendes Schuhwerk mit dem Potenzial, die Wahrnehmung sowie die Bewegungsfreiheit einzuschränken. Aus der juristischen Praxis weiß der Verkehrsrechtsexperte nur zu gut: „Kommt es zu einem Unfall, droht nicht nur eine Geldbuße. Möglicherweise verweigert die Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit sogar die Regulierung des Kasko-Schadens.“

Make-up-Tipps vom Anwalt: Auch wenn Schminke in Form von Clowns-Make-up, Glitzer und Fake-Tattoos laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten ist, kann der Karnevals-Look Autofahrern teuer zu stehen kommen. Marnitz erklärt: „Entsteht beispielsweise ein Blitzer-Foto mit komplett geschminktem Gesicht, kann sich der Fahrzeughalter nicht einfach darauf berufen, dass der Fahrer nicht identifizierbar ist. Die Bußgeldstelle wird ihn mit großer Wahrscheinlichkeit auffordern, den Fahrer anzugeben. Sofern der Halter nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrers mitwirkt und die Bußgeldstelle diesen nicht ermitteln kann, kann der Halter zu einer Fahrtenbuchauflage verpflichtet werden. Gerät er dann im Nachhinein in eine Verkehrskontrolle und kann das Fahrtenbuch nicht vorweisen, droht ihm eine Geldbuße von 100 Euro.“

Hände ans Steuer! Darüber hinaus sollten Jecken und Narren sich nicht während der Fahrt schminken. Waghalsige Manöver auf dem Fahrersitz verstoßen gegen die StVO, sobald sie den Fahrer vom Straßenverkehr ablenken. Marnitz zur Unfallgefahr und den Folgen: „Autofahrer sind zu ständiger Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. Außerdem dürfen sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder belästigen. Führt die Ablenkung zum Unfall, droht mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, erfüllt dies möglicherweise sogar den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, der mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.“

Foto: Andalucia Shutterstock