310.000 Euro für die Förderung von Lastenfahrrädern
Bereits seit Anfang 2021 unterstützt das Land Brandenburg Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. 2024 stellt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung dafür Mittel in Höhe von 310.000 Euro bereit. Anträge können vom 5. Februar bis 7. April 2024 gestellt werden.
Infrastrukturminister Rainer Genilke: „Unser Ziel ist, den Radverkehr in unserem Land nachhaltig zu stärken. Deshalb ist es erfreulich, dass immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger Lastenräder als gewerbliches Transportmittel nutzen. Gerade auf Kurzstrecken ist das eine echte Alternative und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Diese Entwicklung unterstützen wir seit mehreren Jahren mit unserer Lastenradprämie. Seit 2021 konnten fast 500 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von rund 1,3 Millionen Euro bewilligt werden. Nun starten wir mit unserer erfolgreichen Lastenradprämie in die vierte Förderrunde. Dafür stehen für 2024 Landesmittel in Höhe von 310.000 Euro zur Verfügung.“
Was wird gefördert?
>> Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder ohne E-Motor
>>Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrräder mit E-Motor
>>Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger mit oder ohne E-Motor
Wer wird in Brandenburg gefördert?
>>Gemeinden und Gemeindeverbände
>>Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
>>eingetragene Vereine
>>Gewerbetreibende/Selbstständige
Wie viel wird gefördert?
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb im Regelfall bis zu 50 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Bereitstellung für die Allgemeinheit bis zu 80 Prozent.
Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:
>>für Lastenfahrräder: 2.500 Euro
>>für E-Lastenfahrräder: 4.000 Euro
>>für Lastenfahrradanhänger: 1.000 Euro
>>für E-Lastenfahrradanhänger: 2.500 Euro
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.
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