Corona-Erleichterungen für Pandemie-Betroffene bis 2022 verlängert
Stundungen, Vollstreckungsaufschub oder vereinfachte Herabsetzung von Vorauszahlungen für unmittelbar von der Corona-Pandemie Betroffene sind bis Ende Juni 2022 möglich.
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Stundungen, Vollstreckungsaufschub oder vereinfachte Herabsetzung von Vorauszahlungen für unmittelbar von der Corona-Pandemie Betroffene sind bis Ende Juni 2022 möglich.
WeiterlesenAngesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt in den Finanzämtern der Landes Brandenburg ab sofort die 3G-Regel. Persönliche Termine müssen telefonisch vereinbart werden.
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