Start der Briefwahl in Berlin am 10. August
Der Briefwahlzeitraum für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September beginnt am 10. August 2026. Ebenfalls dem 10. August 2026, werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt, kuvertiert und versandt.
Den Antrag auf Briefwahl ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Über den dort aufgedruckten QR-Code können die Briefwahlunterlagen auf einfachem Weg elektronisch beantragt werden. Die persönlichen Daten aus der Wahlbenachrichtigung sind dabei bereits vorausgefüllt. Wer nicht auf seine Wahlbenachrichtigung warten möchte, kann den Wahlschein ab Montag auch über das Online-Formular unter www.berlin.de/wahlen elektronisch beantragen.
Anträge, die per Post oder Fax an das Bezirkswahlamt gesendet werden, müssen unbedingt unterschrieben sein. Ohne Unterschrift kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Wer den Antrag postalisch an sein Bezirkswahlamt sendet, sollte auch eine ausreichende Frankierung denken.
Briefwahl in der Briefwahlstelle des Bezirks
Wahlberechtigte können die Briefwahl auch persönlich in der Briefwahlstelle ihres Bezirks beantragen und ihre Stimme dort unmittelbar abgeben. Hierfür ist der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Die Wahlbenachrichtigung wird hierfür nicht benötigt. Die Öffnungszeiten der Briefwahlstellen sind auf der Wahlbenachrichtigung sowie im Internet unter www.berlin.de/wahlen zu finden.
Fehler beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen führen dazu, dass der Wahlbrief nicht in die Stimmauszählung einbezogen wird. Wählerinnen und Wähler sollten daher die Hinweise auf dem Merkblatt, das den Briefwahlunterlagen beiliegt, bitte sorgfältig beachten.
So funktioniert die Briefwahl:
Die gewünschten Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln persönlich ankreuzen.
Alle Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
Die auf dem Wahlschein abgedruckte eidesstattliche Versicherung unterschreiben.
Den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag gemeinsam in den roten Wahlbriefumschlag legen.
Den roten Wahlbriefumschlag verschließen und entweder in einen Briefkasten einwerfen oder direkt beim zuständigen Bezirkswahlamt (Adresse auf dem Umschlag) abgeben.
Landeswahlleiter Prof. Dr. Stephan Bröchler betont: „Wählerinnen und Wähler, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, müssen nach der geltenden Rechtslage selbst dafür Sorge tragen, dass das Wahlgeheimnis in ihrem persönlichen Bereich gewahrt bleibt. Zudem sind sie dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig beim Bezirkswahlamt eingeht.“
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann bis Freitag, den 18. September 2026, 15:00 Uhr gestellt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen jedoch spätestens bis Sonntag, den 20. September 2026, 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Wer sich außerhalb Berlins oder im Ausland aufhält, sollte daher die postalischen Laufzeiten unbedingt einplanen.
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