Land legt Mietpreisbremse für Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf und Nuthetal fest – Mieterhöhungen werden begrenzt
Die Mietpreise in Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf und Nuthetal sind in den letzten Jahren stark gestiegen, weshalb die Orte nun als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Um Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen als auch bei Neuvermietungen zu begrenzen, wurden die Orte in die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen. Dieser Schritt der Landesregierung soll den Mietanstieg bremsen und bezahlbaren Wohnraum sichern.
Mit der Entscheidung, auch Nuthetal wieder in den Geltungsbereich der Verordnungen einzubeziehen, werden insgesamt 36 Gemeinden unter diese Regelungen fallen. Ausschlaggebend war der starke Anstieg bei Angebotsmieten, eine hohe Mietbelastung im Verhältnis zum Haushaltseinkommen und die ungebrochene Nachfrage nach Wohnraum, die das Angebot übersteigt. Sebastian Rüter, Landtagsabgeordneter, begrüßt die Entscheidung und betont: „Die Mietpreisbremse für Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf und Nuthetal ist ein richtiger Schritt, denn gut Wohnen darf kein Luxus sein. Alle Orte profitieren von der Nähe zu Berlin und bieten eine hohe Lebensqualität, was zu stetigem Zuzug führt. Das Ergebnis sind steigende Mieten und eine zunehmende finanzielle Belastung für Mieterinnen und Mieter. Um sicherzustellen, dass auch in Zukunft bezahlbarer Wohnraum für jeden Geldbeutel verfügbar bleibt, ist es wichtig, dass die Landesregierung steuernd eingreift. So werden Mieter vor Mietwucher geschützt und es wird mehr Fairness auf dem Wohnungsmarkt geschaffen.“
Das Gutachten, auf dem die neuen Verordnungen basieren, empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt und bewertet den eingeschlagenen Kurs der Landesregierung positiv: Das zentrale Instrument, um Wohnraum zu schaffen, ist die Wohnraumförderung des Landes für Mietwohnungsneubau und Modernisierung. Die SPD-geführte Koalition erhöhte die Mittel für die Jahre 2025 und 2026 hierfür auf jeweils 250 Millionen Euro. Weiteres wichtiges Instrument ist die neue Planungsförderungsrichtlinie des Landes, die Kommunen bei der Flächennutzungsplanung unterstützt und zur effizienten Flächennutzung beiträgt.
Rüter ergänzt: „Brandenburg nutzt bereits viele Ansätze, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die weiteren Empfehlungen zur Anpassung der Bauordnung unterstützen wir – und arbeiten auch bereits daran. Unser Ziel ist es, Bauen einfacher und schneller zu machen. Und ich hoffe, dass auch der beschlossene „Bau-Turbo“ des Bundes helfen wird, neuen Wohnraum zu schaffen, um auch den Wohnungsmarkt in Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf und Nuthetal perspektivisch wieder zu entspannen.“
Hintergrund
Kappungsgrenzenverordnung: Sie begrenzt die Mietsteigerung bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 Prozent und sorgt so dafür, dass Mieten nicht übermäßig ansteigen, auch wenn die Nachfrage nach Wohnungen wächst.
Mietpreisbegrenzungsverordnung: Diese Verordnung legt fest, dass Mieten bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent übersteigen dürfen und soll verhindern, dass bei neuen Mietverträgen überhöhte Mieten verlangt werden.
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