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Corona-Rettungsschirm: Erste Rate an Kommunen

Am 4. Juni war für Brandenburgs bedürftige Kommunen ein Corona-Rettungsschirm auf den Weg gebracht worden – nun zahlt das Land die erste Rate aus, um pandemiebedingte Steuerausfälle abzufedern. 373 Gemeinden erhalten 99 Millionen Euro.

Brandenburger Gemeinden, die durch die konjunkturellen Einbrüche infolge der Corona-Pandemie Steuerausfälle zu verzeichnen haben, erhalten in den kommenden Tagen die erste Rate einer Ausgleichszahlung des Landes. Wie das Finanzministerium am Dienstag (1. September 2020) den betroffenen Gemeinden schriftlich mitteilte, wird die Rate am 4. September ausgezahlt. Insgesamt erhalten 373 der 417 Gemeinden im Land Ausgleichszahlungen. In der Summe zahlt das Finanzministerium mit der ersten Rate 99 Millionen Euro aus. Die Zahlungen sind Bestandteil des Kommunalen Rettungsschirms Brandenburg und dienen dem anteiligen Ausgleich der Ausfälle bei der Gewerbesteuer (netto), den Grundsteuern A und B sowie den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer.

Finanzministerin: „Klares Signal“

„Wie versprochen leistet das Land, das auch selbst deutliche coronabedingte Steuerausfälle verzeichnen muss, damit einen substanziellen Beitrag zur Stabilisierung der Einnahmesituation unserer Gemeinden“, erklärte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) heute dazu in Potsdam. Damit sichere das Land in schwierigen Zeiten die Handlungsfähigkeit der Kommunen. „Und sowohl an die Bürgerinnen und Bürger als auch an die Entscheidungsträger vor Ort senden wir damit das klare Signal: Das Land steht in dieser Krise fest an der Seite der Kommunen und lässt sie mit den schwerwiegenden finanziellen Folgen der Corona-Pandemie nicht allein“, so Lange. In Summe erstatte das Land den Gemeinden 50 Prozent der erwarteten Mindereinnahmen des laufenden Jahres.

Zusätzlich beabsichtigt der Bund, 50 Prozent der kommunalen Gewerbesteuerausfälle zu erstatten, sodass in diesem Jahr den Kommunen unterm Strich rund 85 Prozent ihrer eigenen Steuerausfälle ausgeglichen werden. Gleichzeitig betonte die Finanzministerin, dass nicht alle Gemeinden im Land mit Zahlungen rechnen können. „Einen Anteil an diesen Zahlungen erhalten nur die Gemeinden, die bisher auch tatsächlich Mindereinnahmen gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen haben“, sagte Lange.

Sie hob zudem hervor, dass die nun angewiesenen Zahlungen als Abschläge zu verstehen sind, die weiter insgesamt aufgestockt werden. „Sowohl die Summe der finanziellen Unterstützung als auch die Beträge für die einzelnen Gemeinden können und werden sich noch verändern. Das Gesamtvolumen der Zahlungen wird durch die Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung bestimmt und ist demzufolge abhängig von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Grundlage für die Verteilung der Mittel bildet wiederum die tatsächliche Einnahmeentwicklung in den Gemeinden“, erläuterte die Finanzministerin.

Die vom Land gewährten Leistungen stehen den Gemeinden als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung und sollen mittelbar auch den Landkreisen zugutekommen. Im Rahmen einer Änderung der gesetzlichen Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg ist beabsichtigt, dass die Kompensationsleistungen des laufenden und des kommenden Jahres Bestandteil der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage werden.

Ein Rettungsschirm – drei Komponenten

Mit Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung vom 4. Juni 2020 hatten sich die Ministerin der Finanzen und für Europa und der Minister des Innern und für Kommunales zusammen mit dem Landkreistag Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg auf ein weitreichendes Hilfspaket für die kommunale Familie verständigt. Dieses zielt unter anderem darauf ab, die kommunalen Einnahmen trotz der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mittelfristig durch Kompensationszahlungen des Landes in diesem und dem nächsten Jahr zu stabilisieren.

Die Maßnahmen des kommunalen Rettungsschirms werden im Jahr 2020 aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert. Er umfasst insgesamt zwei Milliarden Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen für den Zeitraum ab 2021 steht unter dem Vorbehalt entsprechender Entscheidungen des Landtages. PM

Symbolbild: Pixabay.com