Teltow

Beitragserstattung in Teltower Kitas für Dezember 2020

Teltower Eltern, deren Kinder im Dezember 2020 die Kindertagesstätte nicht oder nur an wenigen Tagen besucht haben, können mit einer ganzen oder teilweisen Erstattung der Beiträge rechnen.

Teltower Eltern können mit einer nachträglichen finanziellen Entlastung rechnen: Der Kita-Eigenbetrieb Menschenskinder Teltow hatte vor der Sitzung seines Werksausschusses einen Antrag formuliert, der Eltern, deren Kind im Dezember 2020 die Kindertagesstätte nicht besucht hat, die Erstattung von Beitrag und Essengeld in voller Höhe in Aussicht stellt. Für Eltern, deren Kind die Betreuung in der Kindertagesstätte nur maximal acht Tage im Dezember 2020 in Anspruch genommen hat, sollte der halbe Beitrag und das halbe Essengeld erstattet werden. Dieser Antrag wurde nun von den Mitgliedern des Werksausschusses einstimmig angenommen; die betreffenden Eltern erhalten in den nächsten Tagen eine entsprechende Information.

Teltower Einrichtungen bleiben vorerst geöffnet

Da die sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Potsdam-Mittelmark aktuell sinkt, bleiben die Kitas im Landkreis und damit auch in Teltow für den Regelbetrieb weiter geöffnet. Sollte jedoch die Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 300 pro 100.000 Einwohner überschreiten, müssen auch die Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in Teltow für zwei Wochen geschlossen werden. Einen Anspruch auf Notbetreuung wird es in diesen Fall geben. Ob und wann es zu einer Schließung der Kitas kommen wird, ist nach wie vor nicht abzuschätzen.

Weiterhin sind Eltern dazu aufgefordert, dem Apell der Landesregierung Brandenburg zu folgen und ihre Kinder nach Möglichkeit Hause zu betreuen und somit die Ansteckungen so gering wie möglich zu halten.

Unterdessen ist der Hortbetrieb seit dem 4. Januar im Land Brandenburg weiterhin untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahresstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte in den Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und sie einen Antrag auf Notbetreuung an die Hortleitung stellen. Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Sorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Das entsprechende Antragsformular für die Notbetreuung im Hort, kann auf der städtischen Homepage heruntergeladen werden. PM

Symbolbild: Pixabay.com