Gute Nachrichten für den Güterfelder Haussee
Nachdem die Badestelle am Güterfelder Haussee im Sommer 2020 geschlossen werden musste, können Wasserratten wieder aufatmen. Denn ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Brandenburger Landtages entlastet die Kommunen weitgehend von einer Aufsichtspflicht an ihren frei zugänglichen Badestellen. Demnach ist eine Badeaufsicht auch dann nicht zwangsläufig notwendig, wenn an Land Toiletten, Umkleidekabinen oder eine Imbissbude vorhanden sind – wie etwa am Güterfelder Haussee.
Nur wenn größere Rutschen, Badeinseln oder Sprungtürme für Badespaß sorgen, muss ein Bademeister vor Ort sein. Dies ist am Güterfelder Haussee nicht der Fall. Handlungsbedarf besteht allerdings bei beiden Stegen, von denen erhöhte Gefahr ausgehen könnte. Zum einen werden sie im Sommer leicht glitschig, zum anderen nutzen sie Kinder und Jugendliche gern als Sprungbrett in das mitunter nicht sehr tiefe Gewässer, was wiederum die Verletzungsgefahr erhöht. Obwohl die Gemeinde im Frühjahr nd Sommer Wasser in den See pumpt, kann sie den Wasserverlust nicht ausgleichen. Der Wasserspiegel sinkt, weil mehr Wasser verdunstet als aufgrund der anhaltenden Trockenheit und großen Hitze nachfließt.
Die letzte Messung im Dezember 2020 ergab eine Wassertiefe von 1,40 Meter am Kopfende des Stegs. Nötig wären jedoch mindestens 1,80 Meter. Die Gemeinde muss daher sicherstellen, dass die Stege nicht dazu genutzt werden, ins Wasser zu springen. „Dazu ist eine bauliche Veränderung nötig, zum Beispiel eine erweiterte Umzäunung“, erklärt Gemeindesprecher Stephan Reitzig. Dies wiederum sei in einem Landschaftsschutzgebiet mit Hürden verbunden. „Außerdem lässt die Gemeinde derzeit prüfen, welche Beschilderung tatsächlich notwendig ist“, erläutert Reitzig das weitere Vorgehen. Einem neuerlichen Badespaß im Sommer dürfte dennoch nichts im Weg stehen.
Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2016 ertranken drei Geschwister in einem Löschteich in der kleinen nordhessischen Gemeinde Neukirchen. Vier Jahre später, im Februar 2020, hat ein Gericht den Bürgermeister der Gemeinde zu 12.000 Euro Strafe auf Bewährung verurteilt – wegen fahrlässiger Tötung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bürgermeister seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei und ihn daher eine Mitschuld an dem tragischen Unfall treffe. Als Folge dieses Urteils, und weil sich kein Aufsichtspersonal finden ließ, hat die Gemeinde Stahnsdorf – wie viele andere Gemeinden bundesweit auch – die Badestelle geschlossen. ros
Bild: Gemeinde Stahnsdorf