Brandenburg

Immer weniger Jugendliche in Brandenburg

Bundesweit sinkt der Anteil der 15- bis 24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung. Brandenburg liegt dabei unter dem Bundesdurchschnitt und belegt mit acht Prozent den letzten Platz.

2021 waren nur zehn Prozent der Einwohner Deutschlands zwischen 15 und 24 Jahre alt. Dieser Anteil markiert einen Tiefstwert, nachdem er 2005 noch 12 Prozent und 1980 in beiden deutschen Staaten insgesamt sogar 17 Prozent betragen hatte.

Zudem zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, dass in Brandenburg zum 31. Dezember 2021 nur acht Prozent der Bevölkerung zwischen 15 und 24 Jahre alt waren: ein bundesweiter Negativrekord. Dem gegenüber stellen in der Mark die 55- bis 64-Jährigen den größten Bevölkerungsanteil: 2021 stellten sie 17 Prozent der Einwohner nach nur zwölf Prozent im Jahr 2005.

Damit zeigt Brandenburg stellvertretend das Dilemma der neuen Bundesländer. Die Altersstruktur ist auf die Deutsche Vereinigung zurückzuführen: Nach 1990 folgte eine massive Abwanderung; die betroffenen Mütter brachten ihre Kinder in den alten Bundesländern oder gar im Ausland zur Welt. Zugleich steigt die Lebenserwartung der in der Region verbliebenen Menschen. Im Schnitt besitzt die Jugend daher einen relativ geringen Anteil.

Jedoch sind im Bundesland nicht alle Regionen in gleichem Umfang betroffen: Zehn Prozent der Potsdamer sind zwischen 15 und 24 Jahre alt, doch nur 6,6 der Menschen im Spree-Neiße-Kreis gehören dieser Altersgruppe an. In den kreisfreien Städten sowie in dem an Berlin grenzenden Speckgürtel stellen sie grundsätzlich einen höheren Anteil. In den abgelegenen Landkreisen Spree-Neiße, Elbe-Elster, Prignitz und Uckermark ist er dagegen am niedrigsten.

Stärkere Jugendbeteiligung

Unterdessen will das Land Brandenburg die Jugendlichen stärker beteiligen und ist hier bundesweit sogar einer der Vorreiter. So dürfen seit 2011 Jugendliche ab 16 Jahren an Kommunal- und Landtagswahlen sowie an Volksbegehren teilnehmen. 2018 wurde schließlich das Recht auf Mitbestimmung in die Kommunalverfassung aufgenommen. Brandenburger Gemeinden sind seitdem verpflichtet, Kinder und Jugendliche in alle für sie relevanten Entscheidungen einzubinden. ph

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