BrandenburgCorona aktuell

Corona-Regeln gelten in Brandenburg früher

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sollen die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung spätestens am 28. Dezember in Kraft treten. Brandenburg zieht den Beginn um einen Tag vor.

Im Land Brandenburg gelten ab Montag (27. Dezember) auch für Geimpfte und Genesene schärfere Corona-Regeln. Private Treffen sind für sie denn nur noch mit bis zu 10 Personen erlaubt, sowohl in Innenräumen als auch im Freien. Kinder bis 14 Jahre werden bei dieser Bestimmung nicht mitgezählt. Dies habe die Landesregierung am Mittwoch beschlossen, so das Gesundheitsministerium. Die neue Regelung gilt zunächst bis zum 19. Januar. Sobald Ungeimpfte sich mit Geimpften und Genesenen treffen, werden die Bestimmungen verschärft: Zu privaten Treffen dürfen dann neben Personen des eigenen Haushalts nur bis zu zwei Menschen eines anderen Haushalts hinzukommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Bußgelder drohen

Mit diesen Regelungen folgt Brandenburg den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen von Dienstag. Allerdings treten die Regelungen früher als vorgesehen in Kraft als im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vorgesehen. Hier war der 28. Dezember als Starttermin vereinbart worden. Bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen drohen Bußgelder in Höhe von 100 bis 500 Euro, hebt das Gesundheitsministerium weiter hervor.

Häufiges Testen empfohlen

Weiterhin gilt zudem die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen. Dies gelte auch die für die Silvesternacht, betont das Ministerium ausdrücklich. Ungeimpfte dürften sich dort zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht im öffentlichen Raum aufhalten. Als Hotspot-Regionen gelten Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 750 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Zudem muss landesweit der Anteil von Corona-Patienten auf dem Intensivstationen der Krankenhäuser 10 Prozent überschritten haben. Dieser liegt landesweit derzeit (Stand: Donnerstag, 23. Dezember) bei 24,7 Prozent.

Die Bund-Länder-Runde hatte zudem ein Verbot von Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken und anderen Einrichtungen verfügt. Dies gilt in Brandenburg jedoch schon seit dem 15. Dezember. Das Landesgesundheitsministerium empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, sich vor privaten Treffen mit mehreren Personen stets vorsorglich zu testen. Die jüngsten Maßnahmen hätten die vierte Welle zwar derzeit ausgebremst, doch die Lage in den Krankenhäusern sei weiterhin sehr ernst.

Krisenstab nimmt Arbeit auf

Ein neu eingerichteter Krisenstab der Brandenburger Landesregierung soll die jüngsten Maßnahmen begleiten. Man etabliere nun jene Strukturen, die bei einer Verschlimmerung der Pandemie notwendig werden könnten, so Innenminister Michael Stübgen (CDU). Es gehe um die personelle Einsatzfähigkeit aller Sicherheitsbehörden und der kritischen Bereiche sowie um die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und die Versorgungssicherheit. Der „ Krisenstab zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung in Pandemiezeiten“ (KASOP) soll heute (23. Dezember) seine Arbeit aufnehmen und bis zum Jahresende alle Vorbereitungen treffen, um die systemrelevante Infrastruktur dauerhaft abzusichern. ph

Symbolbild: pixabay.com

Symbolbild: Pixabay.com