Corona-Lockerungen: Was ist in Brandenburg wieder erlaubt?
Ab heute (Montag, 15. Juni) gelten in Brandenburg keine Kontaktbeschränkungen mehr: Wegen niedriger Fallzahlen hat die Landesregierung weitere Lockerungen beschlossen. Versammlungen und Veranstaltungen sind erlaubt, Maskenpflicht und Mindestabstand bleiben. Eine Übersicht.
Nach der Eindämmungsverordnung vom 17. März war das öffentliche Leben in Brandenburg fast zum Stillstand gekommen. Nach einem Rückgang der Infektionszahlen folgten ab 20. April die ersten Lockerungen. Die ab heute (15. Juni) geltenden Regelungen setzen den Weg der vorsichtigen Öffnung weiter fort: Die Verbotsverordnung wird durch eine Umgangsverordnung ersetzt.
Kontaktbeschränkungen, Sicherheitsabstand, Maskenpflicht
Mit den Lockerungen zieht die Potsdamer Kenia-Koalition einen Schlussstrich unter die Kontaktbeschränkungen der vergangenen Monate: Alle Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben, Treffen mit Mitgliedern anderer Haushalte sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Für Festveranstaltungen gilt jedoch eine Obergrenze von 1.000 Personen. Allerdings: Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt weiterhin.
Kindergärten sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Diese gehen wieder in den Normalbetrieb über, und auch an den Schulen ist nach den Sommerferien kein Mindestabstand zwischen Schülern und Lehrern mehr vorgesehen.
In Geschäften, Bussen und Bahnen gilt bereits die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken („Maskenpflicht“). Diese Regelung bleibt bestehen und umfasst ab sofort weitere Verkehrsmittel und Orte: In Reisebussen, auf Stadtrundfahrten und bei Schiffsausflügen gilt nun ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Neben Masken sind auch Schals oder Tücher erlaubt. Auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind Masken oder andere Bedeckungen nun Pflicht, um eine mögliche Weitergabe des Virus durch potenziell infizierte Träger zu verhindern.
Besuche in Seniorenheimen und Krankenhäusern
Die Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert. Ab sofort sind demnach Besuche mit bis zu zwei Personen möglich. Ein Enkelkind kann also die Mutter zur Oma begleiten. Ab dem 15. Juli werden diese Einschränkungen ganz aufgehoben. Diese Übergangszeit begründete Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) damit, dass die Einrichtungen entsprechende Vorkehrungen treffen müssen – die kurzfristige Öffnung zu Himmelfahrt hatte Probleme bereitet.
Versammlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen erlaubt
Für Versammlungen, Demonstrationen oder auch Gottesdienste gilt in Brandenburg keine Obergrenze mehr. Für Veranstaltungen gilt: Bis zu eintausend Teilnehmer ist alles erlaubt. Dazu gehören: Konzerte (auch Open-Air), Volksfeste, Sportveranstaltungen, Musikfestivals, Messen, Ausstellungen, Umzüge, Wahlkampf-, Jubiläums-, Wohltätigkeits-, Theater-, Faschings sowie Verkaufsveranstaltungen, Lehrveranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Zirkusse, Einweihungsfeiern, Richtfeste, Hochzeiten, Filmvorführungen, Parteitage, Partys, Stadtfeste, Kinderfeste und Paraden. Eine Maskenpflicht gibt es nicht.
Was bleibt geschlossen?
Für Feier- und Vergnügungswillige ist es dagegen noch ein langer Weg zurück zur Normalität: Nicht alles ist zugelassen, und bei Veranstaltungen gilt weiterhin eine Obergrenze von 1.000 Teilnehmern oder Gästen. Konkret bedeutet dies: Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Die Umgangsverordnung stellt außerdem klar: „Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote“ dürfen ebenfalls nicht öffnen. Auch Dampfbäder und Saunen bleiben wegen des höheren Infektionsrisikos zu. ph
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