Punktehandel wird illegal – Was Autofahrer ab dem 1. Juli wissen müssen
Am 1. Juli tritt eine umfassende Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Welche wesentlichen Änderungen die Gesetzesnovelle für Autofahrer mit sich bringt, erklärt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Änderung 1: Längere Verjährungsfristen für Behörden
„Die Frist für die sogenannte Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten – wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstößen – wird von 3 auf 6 Monate verdoppelt. Behörden haben ab dem Tattag nun also grundsätzlich 6 Monate Zeit, um den Täter zu ermitteln und den Bußgeldbescheid zu erlassen, sofern die Frist nicht durch Ermittlungsschritte wie eine Anhörung des Betroffenen unterbrochen wird. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den gestiegenen Ermittlungsaufwand und stellt sicher, dass Verkehrsverstöße seltener ungeahndet bleiben. An der Einspruchsfrist für die Betroffenen ändert sich nichts: Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat nach der Zustellung weiterhin genau 14 Tage Zeit, um zu reagieren und Einspruch einzulegen.“
Änderung 2: Digitale Fahrzeugpapiere und Führerschein
„Bisher war es nach der Online-Zulassung eines Fahrzeugs nur für eine kurze Übergangszeit erlaubt, die digitale Zulassungsbescheinigung als Nachweis zu nutzen, bis das Papierdokument per Post eintraf. Diese Übergangsregelung wird nun zu einer dauerhaften Option ausgebaut, sodass digitale Fahrzeugpapiere allgemein als offizieller Nachweis anerkannt werden. Zudem schafft die Reform die gesetzliche Basis für den digitalen Führerschein, der künftig auf dem Smartphone mitgeführt werden kann. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt daneben weiterhin uneingeschränkt gültig.“
Änderung 3: Parkraumüberwachung mit Scan-Cars
„Das neue Gesetz erlaubt den Einsatz von sogenannten Scan-Cars, die Parkverstöße im Vorbeifahren automatisiert erfassen. Damit sollen künftig sowohl Fahrzeuge ohne gültigen Parkschein (Schwarzparker) als auch Falschparker im Halteverbot effizienter erfasst werden können. Um den Datenschutz zu gewährleisten, schreibt das Gesetz vor, dass die Kennzeichen sofort verschlüsselt und mit einer Datenbank abgeglichen werden müssen. Liegt eine gültige Parkberechtigung vor, müssen diese Daten unverzüglich und unwiderruflich gelöscht werden, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern.“
Änderung 4: Punktehandel wird illegal
„Beim kommerziellen Punktehandel wird eine bestehende Gesetzeslücke geschlossen. Es ist ab dem 1. Juli ausdrücklich verboten und mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro belegt, die Übernahme von Punkten oder Fahrverboten als Dienstleistung anzubieten oder zu vermitteln.“
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lasseng.
Foto: Pixabay.com
