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Wie sich die neue Straßenverkehrsordnung in der Region auswirkt

Mit der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer initiierten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen höhere Bußgelder auf Verkehrssünder zu. Ziel ist es unter anderem, Radfahrende besser zu schützen. Markus Jurziczek vom Teltower Ortsverband des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) begrüßt grundsätzlich die neuen Richtlinien. „Es ist ein Schritt in die Richtige Richtung“, sagt er gegenüber der Regional Rundschau. Allerdings gehe die neue StVO nicht weit genug zum Schutz der Radfahrer, und die Umsetzung sei fragwürdig, befindet Jurziczek.

Eine der Maßnahmen sieht vor, das Falschparken – insbesondere auf Fuß- und Radwegen – mit höheren Bußgeldern zu ahnden, in der Hoffnung, dass die Strafen abschreckend wirken. Ebenso wie das Parken in zweiter Reihe kostet das Halten auf Radwegen ab sofort 55 Euro statt der bisherigen 15 Euro. Behindert der PKW andere Verkehrsteilnehmer, steigt die Sanktion auf 70 Euro und hat einen Punkt in der Verkehrssünderdatenbank von Flensburg zur Folge.

Besonders schwierig dürfte es für Autofahrer mitunter werden, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Innerorts müssen Autofahrer beim Überholen jetzt mindestens 1,5 Meter Abstand zum Fahrrad einhalten, außerorts 2 Meter. Problematisch ist das beispielsweise in der Potsdamer Straße zwischen Sand- und Jahnstraße. Hier reicht der Platz zum Überholen wegen der Mittelinseln sicher nicht aus. Auch die Lichterfelder Allee hat streckenweise solche Engstellen. Die Folge ist, dass Autofahrer nicht überholen dürfen und den Radfahrern hinterherschleichen müssen. Um dies zu unterstreichen, könnte die Stadtverwaltung ein neues Schild anbringen, das sich das Verkehrsministerium ausgedacht hat und ein Überholverbot von Zweirädern symbolisiert.

Mit der Situation in der Potsdamer Straße ist Jurziczek dennoch zufrieden, da dort die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gedrosselt ist: „Tempo 30 trägt viel zur Sicherheit bei“. Sauer sind die ADFC-Aktiven vor allem, wenn die Verwaltung auch bei neuen Verkehrswegen nicht ausreichend auf Sicherheitsvorkehrungen achten. So erachten sie die Einfahrt vom Kreisverkehr in die Biomalzspange für Radfahrer als sehr gefährlich. „Hier wurde nicht auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet“, beklagt sich Jurziczek.

Eine von Radfahrern lange geforderte Maßnahme, hat nun ebenfalls Einzug in die StVO gehalten: der grüne Pfeil für rechtsabbiegende Radfahrer, der zu einer Beschleunigung des Radverkehrs beiträgt. Der grüne Pfeil erlaubt das Abbiegen auch dann, wenn die Ampel auf rot steht. An welchen Kreuzungen das neue Verkehrszeichen angebracht wird, ist noch unklar. Wie Fabian Völkel sagt, könne er erst Maßnahmen prüfen, wenn die Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Völkel ist der Leiter des Ordnungsamts und gleichzeitig Verkehrs- und Radfahrbeauftragte von Teltow und damit unter anderem auch für die Überwachung des Parkraums zuständig. Auf Nachfrage der Regional Rundschau erklärt er: „Die Straßenverkehrsbehörde wird, bei Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, Anpassungen vornehmen, sofern hierfür (…) eine Notwendigkeit besteht. Dies wird nicht in blindem Aktionismus, sondern, sorgfältig geprüft, im Rahmen einer Prioritätenliste erfolgen.“

Text: Rosa Ortega/ Grafik: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur