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Aktenzeichen „Ups“ – Die kuriosesten Blitzer-Pannen der letzten Jahre

Niemand ist unfehlbar, auch deutsche Bußgeldbehörden nicht. Insbesondere beim Blitzen passieren mehr Fehler, als die meisten Autofahrer vermuten. Seine skurrilsten Fälle aus den letzten Jahren fasst Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, zusammen.

Auf Rückbank geblitzt

Nachdem eine Frau aus Sachsen-Anhalt Ende 2023 Post von der Bußgeldstelle erhalten hatte, staunte sie nicht schlecht: Laut Vorwurf der Behörden soll die betroffene Person auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen mit 36 km/h zu viel geblitzt worden sein. Als vermeintlicher Beweis diente das Messfoto, auf dem eindeutig ihr Gesicht zu erkennen war. Allerdings saß die Frau auf dem Rücksitz, während der eigentliche Fahrer auf dem Bildausschnitt gar nicht zu sehen war. „Da bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nur der tatsächliche Fahrer belangt werden kann, sind Betroffene mit ihrem Einspruch in der Regel erfolgreich. Auch in diesem Fall wurde das Bußgeldverfahren eingestellt“, weiß Tom Louven.

7.500 Euro Bußgeld

Im März 2025 wurde eine Frau in Köln auf der A555 zwischen der Anschlussstelle Wesseling und Rodenkirchen geblitzt. Statt der erlaubten 100 km/h fuhr sie nach Toleranzabzug 120 km/h und musste somit mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Doch als der Bußgeldbescheid eintraf, folgte die böse Überraschung: Die Stadt Köln verlangte 7.500 Euro von ihr − eine Summe, die deutlich vom Bußgeldkatalog abweicht. Zwar handelte es sich bei der hohen Summe um einen Fehler − wie die Kölner Bußgeldstelle inzwischen einräumte −, Einspruch einlegen musste die Fahrerin allerdings trotzdem.

Kleinwagen oder Lkw?

Im September 2025 fuhr ein Ford-Kleinwagen auf der A3 bei Windhagen in Richtung Frankfurt am Main 7 km/h zu schnell und wurde geblitzt. Juristisch gesehen ist das ein Bagatelldelikt: 20 Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot. Wenige Wochen später sorgte der Bußgeldbescheid jedoch für blankes Entsetzen: ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg, 960 Euro Bußgeld. Das Missverständnis: Der Kleinwagen wurde als Lkw gedeutet und für Lkws gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h – die gemessene Geschwindigkeit von 131 km/h lag deutlich darüber. „Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten“, weiß Louven.

Kuriose Frühstücksbrot-Verwechslung

Im Sommer 2025 ereignete sich auf der L557 in der Gemeinde Rödinghausen (NRW) ein skurriler Fall: Wo eigentlich nur 70 km/h erlaubt sind, wurde eine Autofahrerin morgens mit 90 km/h geblitzt. Doch der Bußgeldbescheid enthielt einen überraschenden zweiten Vorwurf. Die Frau soll während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt haben. Tatsächlich hielt sie jedoch ein Stück Pumpernickel in der Hand – ihr Frühstücksbrot. „Der Geschwindigkeitsverstoß wird außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Handynutzung am Steuer zieht jedoch 100 Euro Bußgeld und zudem einen Punkt in Flensburg nach sich“, weiß Tom Louven. Die Ostwestfalin legte Einspruch ein und bekam am Ende vom Amtsgericht Herford in Sachen Handy recht. In seinem Beschluss erklärte das Gericht, dass der Vorwurf der Handynutzung nicht nachgewiesen werden konnte.

Einmal geblitzt, zweimal zahlen?

Zweimal zahlen, obwohl man nur einmal zu schnell gewesen sein kann? Angeblich ist ein Autofahrer im Sommer 2024 auf der Bundesautobahn A3 in Richtung Köln um Punkt 08:30 Uhr beim Autobahnkilometer 154,920 gleich zweimal zu schnell unterwegs gewesen. Einmal mit einer Überschreitung von 17 km/h und einmal von 29 km/h. „Zumindest einer der beiden Vorwürfe dürfte in so einem Fall unbegründet sein“, erklärt Tom Louven und rät: „Betroffene Fahrer sollten sich anwaltlichen Rat suchen, weil die Aussichten, zumindest bei einem der Verfahren erfolgreich vorzugehen, vielversprechend sind.“

Blitzer fotografiert Beifahrerin

Als auf der A30 bei Ibbenbüren ein Toyota geblitzt wurde, staunte der Fahrer nicht schlecht: Das Messfoto zeigte nämlich nicht ihn, sondern seine Frau, die lediglich auf dem Beifahrersitz saß. Das Besondere: Das geblitzte Auto war ein Rechtslenker. „Dass so ein Fehler passiert, ist äußerst selten. Denn abgesehen davon, dass man auf dem Bildmaterial meist sieht, wo sich das Lenkrad befindet, haben die Behörden grundsätzlich Zugriff auf die Fahrzeugdaten und wissen, ob ein Auto rechts- oder linkslenkt“, erklärt Tom Louven und ergänzt: „Die Behörde muss letztlich ermitteln und nachweisen, wer tatsächlich gefahren ist. Hier richteten sich das Verfahren und der Bußgeldbescheid aufgrund des Behördenfehlers schlichtweg gegen die falsche Person. Schließlich wurde durch uns die Einstellung des Verfahrens erreicht.“

Fotos: Geblitzt.de