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Bundespolizeidirektion Berlin erlässt zum Jahreswechsel Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Aufgrund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin nun erneut eine temporäre Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (z. B. Pfeffersprays, Schlaggegenstände usw.) hin.

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Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot für gefährliche Gegenstände auf ausgewählten Berliner S-Bahnhöfen

Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin zuletzt im Juni und Juli dieses Jahres ein temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Berliner Bahnhöfen erließ und deren Einhaltung kontrollierte, wird es im Oktober und November eine Wiederholung geben. Das neue Verbot gilt vom 7. Oktober bis 3. November 2024 jeweils täglich in der Zeit von 14:00 bis 04:00 Uhr des Folgetages und endet am Montagmorgen, den 4. November 2024, um 04:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

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