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Wirtschaftsrat: Betriebe brauchen schnell Schutz vor Insolvenzantragspflicht

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert eine zügige Umsetzung der Verlängerung der Antragspflicht bei eintretender Insolvenz von Unternehmen bis zum 30. September. „Das ist in der derzeitigen durch die Corona-Pandemie Liquiditätskrise für viele kleine und mittelständische Unternehmen dringend notwendig, wenn die Bundesregierung eine riesige Pleitewelle verhindern will. Betriebe benötigen ebenso wie liquide Mittel auch den Rechtsschutz vor der Antragspflicht. Sie drohen sich bei der Aufnahme von KfW-Krediten zu überschulden, wodurch sie in die Insolvenz rutschen würden. Das gilt es unbedingt zu verhindern“, fordert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Das Bundesministerium der Justiz hat hier bereits am vergangenen Montag die Verlängerung der Drei-Wochen-Frist angekündigt. Bisher ist aber nichts geschehen. Der Wirtschaftsrat fordert daher zügig die notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen. „Unternehmen rennt die Zeit davon. Nicht nur bleiben wichtige Umsätze aus, die Arbeitnehmer und Gläubiger sind auch weiterhin auf Zahlungen angewiesen. Um Liquiditätskredite des Bunds und der Länder anzunehmen zu können, muss das Unternehmen die Sicherheit haben, nicht in die Insolvenz zu fallen. Was wir jetzt brauchen ist ein vereinfachtes Gesetzesverfahren mit einer vorherigen fraktionsübergreifenden Abstimmung dazu, die in der nächsten Woche fällt“, fordert Wolfgang Steiger.

Letztlich muss auch nach der Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 sichergestellt bleiben, dass keine Überschuldung bei den Unternehmen eintritt. „Der Gesetzgeber muss anordnen, dass Liquiditätskredite in dieser Ausnahmesituation nicht zu einer bilanziellen Überschuldung und damit zur Insolvenz führen. Die Überschuldung muss daher ohne die Corona-Hilfen berechnet werden“, fordert Wolfgang Steiger.



Text: ifo-Institut/ Foto: Gerd Altmann auf Pixabay