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CDU-Wirtschaftsrat gegen Obergrenze für Bargeldzahlungen

Laut „Süddeutscher Zeitung“ erwägt die EU-Kommission eine Obergrenze für Barzahlungen. Das Ziel: die Erschwerung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Der CDU-Wirtschaftsrat sieht die Pläne skeptisch.

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt vor der von der EU-Kommission erwogenen Bargeldobergrenze im Zahlungsverkehr zur Bekämpfung von Geldwäsche. „Es ist überflüssig und irritierend, dass die Europäische Kommission an dem Ziel arbeitet, die Bargeldnutzung zu begrenzen“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Bargeld ermöglicht den Bürgern Freiheit und Privatsphäre bei der Verfügung über ihr eigenes Vermögen. Ein Generalverdacht gegen Bargeldzahler ist unangebracht und nicht zielführend, denn Kriminelle nutzen schon längst andere Wege, um Einnahmen aus illegalen Geschäften zu waschen. Es gibt keine belastbare Evidenz dafür, dass Bargeldobergrenzen überhaupt einen signifikanten Effekt auf Schwarzarbeit oder Geldwäsche haben. Mit anderen Worten: Dem organisierten Verbrechen sind Bargeldobergrenzen schlicht egal. Für die 99,9 Prozent der Bürger, die Bargeld vollkommen legal nutzen, würde die Grenze jedoch einen direkten Eingriff in ihre Freiheitsrechte bedeuten“, so Wolfgang Steiger weiter.

Aus Sicht des Wirtschaftsrates besteht zudem die Gefahr, dass Bargeldobergrenzen zukünftig zur Durchsetzung von Negativzinsen missbraucht werden könnten. „In einer von künstlichen Negativzinsen geprägten Welt schützt Bargeld vor finanzieller Repression“, ist Wolfgang Steiger überzeugt. „Mit Bargeldverboten und -begrenzungen könnten hohe Negativzinsen auf breiter Front durchgesetzt werden. Der ehemalige IWF-Chefvolkswirt Kenneth Rogoff hat genau aus diesem Grund schon vor einigen Jahren die Bargeldabschaffung ins Spiel gebracht. Solche Diskussionen beschädigen das wichtigste Gut einer jeden Währung: Das Vertrauen.“

Bisher gibt es in Deutschland und weiteren acht EU-Ländern keine Obergrenze für Barzahlungen. Hierzulande ist es lediglich erforderlich, bei Zahlungen von mehr als 10.000 Euro in bar den Ausweis zu zeigen. In den EU-Ländern, die wiederum eine Obergrenze für Barzahlungen haben, ist diese derweil höchst unterschiedlich: Während in Griechenland das Limit bei 500 Euro liegt, kann man in Kroatien bis zu 15.000 Euro in bar zahlen.

Die EU-Kommission erwägt laut „SZ“ unter anderem ist eine EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro. Dabei hätten die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten das Recht, dieses Limit weiter zu reduzieren. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Bundesrechnungshof jedoch dafür ausgesprochen, ein Bargeldlimit von 5000 Euro zu prüfen. PM/ph

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