KleinmachnowWirtschaft

Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreforn im Rathaus Kleinmachnow

Die Finanzämter bewerten ab 01. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Dies ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der für die Grundsteuer entscheidenden EInheitswerte für Verfassungswidrig erklärt. Im nächsten Jahr wurde eine Reform beschlossen, die ab 2025 Anwendung finden soll. Die Steuer kommt den Städten und Gemeinden zugute, die die Höhe der Steuer durch den sogenannten Hebesatz festlegen.

Die Grundsteuer knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Dazu zählen:

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungseigentum und
  • Erbbaurechte

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen werden gebraucht, um kommunale und städtische Aufgaben zu finanzieren, etwa Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder oder Büchereien, und um Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken zu tätigen.

Alle Grundstückseigentümer müssen zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Für Betroffene und Interessierte aus Kleinmachnow findet daher am Mittwoch, 22. Juni, von 09:00 bis 11:00 Uhr im Rathaus eine Informationsveranstaltung zum Thema „Abgabe der Grundsteuerwerterklärung und Registrierung in ELSTER“ statt, die vom Finanzamt Potsdam angeboten wird. Tagungsort ist der Bürgersaal im Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow. PM

Symbolbild: Pixabay.com