Gesundheit

Häusliche und ambulante Pflege: Probleme, Belastungen und Hilfe

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden von einem nahen Angehörigen – Ehepartner, Partner, Eltern oder Kindern – betreut und gepflegt. Die meisten dieser Aufgaben sind anspruchsvoll, jede Pflegesituation ist anders. Die körperlichen und psychischen Belastungen sind häufig hoch. Wir informieren darüber, wo pflegende Angehörige Entlastung und Unterstützung finden, zum Beispiel in medizinischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten.

Pflegebedürftige möchten oft nicht ins Heim, schließlich hat jeder schon Horrorgeschichten darüber gehört – ob sie nun auf überprüfbaren Tatsachen beruhen oder nicht. Viele wollen auch lieber den Lebensabend zuhause in der Familie verbringen statt mit Fremden – und nur die Wenigsten können sich eine privat angestellte Pflegekraft leisten. Oft ist es ein schleichender Prozess: Man schafft den Haushalt nicht mehr allein, benötigt Hilfe beim Einkaufen oder bei Behördengängen. Dann verschlimmert sich die Lage: Essenkochen beispielsweise wird zur starken Belastung – und ist der Herd auch wirklich aus?

Angehörige helfen in der Regel gern. Doch allmählich merken diese, dass immer mehr Zeit für die Unterstützung nötig ist und immer weniger Zeit fürs private Leben und für die eigene Familie übrigbleibt. Häufig gibt jemand sogar den Beruf dafür auf, und meist sind es Frauen, die aus schlechtem Gewissen oder Pflichtgefühl so handeln – und dabei nicht bedenken, welche psychischen, physischen oder finanziellen Belastungen auf sie zukommen. „Die meisten wissen nicht, was das im Einzelnen bedeutet, sich um ihren pflegebedürftigen Partner oder ihre Eltern zu kümmern“, berichtet Gabriele Tammen-Parr, die Leiterin der Berliner Beratungsstelle „Pflege in Not“. Viele Frauen übernehmen die Verantwortung in der Pflege und opfern sich auf, weil die Familie oder der Pflegebedürftige es von ihnen wie selbstverständlich erwarten. Dabei müssen sie in der Regel Aufgaben übernehmen, für die sie nicht ausgebildet sind und selten genug Fachwissen mitbringen. Am Anfang mag die liebevolle Tätigkeit noch irgendwie gelingen, nach einiger Zeit jedoch mischt sich nicht selten Mitgefühl mit Überforderung, Aggression und Schuldgefühlen. Die eigene Gesundheit und soziale Kontakte werden vernachlässigt, auch das Familienleben leidet. Die wenigsten schaffen es ohne Unterstützung, mit langer Krankheit oder einer Demenz konfrontiert zu sein.

Keine Angst vor Papierkram

Wie der Sozialverband VDK jedoch darlegt, nehmen Pflegende oftmals keine Hilfe in Anspruch, weil sie nicht als Bittsteller gelten wollen oder den Hilferuf als Schwäche empfinden. So berichtet die Verbandszeitung von Fällen, wo Frauen jahrzehntelang die Pflege allein leisteten und nebenher noch berufstätig waren, weil das Geld nicht reichte – bis sie selbst zusammenbrachen und berufsunfähig wurden. Der VDK setzt sich daher für einen versicherungspflichtigen Pflegelohn ein, der aber politisch umstritten ist. Gleichwohl wird momentan im österreichischen Burgenland ein solches Modellprojekt durchgeführt, gepaart mit Fortbildungsmaßnahmen. Es gibt Bestrebungen, dies auch in Deutschland zu übernehmen.

Bis dahin geben Pflegekassen, staatliche oder kirchliche Beratungsstellen und auch Selbsthilfegruppen Auskunft über alle Leistungen, die den Pflegebedürftigen zustehen. Dazu gehören neben Geld- und Sachleistungen auch Zuschüsse zu behindertengerechten Wohnungsumbauten oder technischen Hilfsmitteln, für die neben den Leistungen der Pflegekasse auch Kredite oder Zuschüsse von der KfW gewährt werden. Nicht zuletzt kann die Krankenkasse Patienten mit chronischen Krankheiten von Medikamentenzuzahlungen befreien. Voraussetzung in allen Fällen: Anträge und viel Papierkram, vor dem aber niemand zurückschrecken sollte, denn die Leistungen stehen allen Berechtigten zu.

Von den momentan fast vier Millionen pflegenden Angehörigen nehmen laut VDK 70 Prozent keine Entlastungen wie beispielsweise Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in einer Pflegeeinrichtung (die den Betreuern einen Urlaub ermöglichen würde) in Anspruch, weil sie etwas dazuzahlen müssten. Das Gleiche gilt für die häufig sinnvolle Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung, die nicht nur die Angehörigen entlastet, sondern durch gezielte Aktivierung und Mobilisierung den Kranken viel besser helfen kann als das häusliche Umfeld. Im Diakonissenhaus Teltow gibt es beispielsweise eine geriatrische Tagespflegeeinrichtung, in der fachkundige Betreuung gewährleistet ist. „Die Patienten freuen sich schon darauf, wenn sie morgens abgeholt werden, weil sie bei uns Abwechslung haben und Bekannte treffen, die in ähnlicher Lage sind“, berichtet Einrichtungsleiter Alexander Pillau. Ähnliche Einrichtungen gibt es auch für jüngere Pflegebedürftige mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Während der Tagesbetreuung – Tagessatz um 100 Euro, für die Pflegesachleistungen verwendet werden können – haben Angehörige dann Zeit, eigener Beschäftigung nachzugehen, sei es in Beruf, Familie, Freizeit, Sport oder Hobby. So lässt sich die extrem hohe physische, psychische und emotionale Belastung einer häuslichen Pflege vermeiden und gleichzeitig die eigene Gesundheit im Blick behalten. Auch besteht weniger Gefahr, in Hartz IV / Bürgergeld oder die Grundsicherung abzurutschen, weil die Angehörigen in ihrem Beruf tätig bleiben und sich finanziell absichern können.

Der Pflegegrad als Voraussetzung

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Voraussetzung für alle finanzielle Unterstützung ist ein Gutachten vom Medizinischen Dienst (MD, ehemals MdK). Nur wer hier einen Pflegegrad für sich oder die Angehörigen beantragt, hat Anspruch auf Unterstützung. Doch viele verzichten auf diesen Schritt, weil ihnen nicht bekannt ist, welche Leistungen ihnen zustehen. Bei Pflegegrad 1 sind dies immerhin 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich. Wird ein Pflegegrad in den Stufen 2 bis 5 zugebilligt, erhält der Pflegebedürftige einen monatlichen Zuschuss von 316 bis 901 Euro, die er an die betreuende Person weitergeben kann. Während einer Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu sechs Wochen und bei einer Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt. Beauftragt man statt eines Angehörigen einen professionellen, ambulanten Pflegedienst, sind die Leistungen höher, sie betragen zwischen 724 und 2.095 Euro. Auf den Internetportalen des Bundesgesundheitsministeriums und auf www.pflege.de kann man sich über die jährlich angepassten Leistungen informieren. Auf www.seniorenportal.de findet man ambulante Pflegedienste in der Nähe sowie umfassende Beratung, und auf www.pflegelotse.de kann man die Bewertungen der einzelnen ambulanten Pflegedienste durch den MD nachlesen. Der Pflegedienst der Volkssolidarität in Teltow erhielt beispielsweise die Note 1,0.

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass man sich für den Pflegefall auch mit privaten Versicherungen absichern kann. Es gibt Pflegezusatzversicherungen, die entstandene Pflegekosten bis zu einem Höchstbetrag oder bis zu einem gewissen Prozentsatz erstatten, sofern sie durch Rechnungen nachgewiesen werden. Gängiger sind Pflegetagegeld-Versicherungen. Abhängig vom Pflegegrad zahlt der Versicherer eine feste Summe pro Tag – unabhängig von den konkreten Pflegeleistungen. Die Höhe des vereinbarten Tagegelds hängt von den gezahlten Beiträgen ab. Und bei Pflegerentenversicherungen zahlt der Versicherer ab Beginn der festgestellten Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Auch hier können Bezieher frei über das erhaltene Geld verfügen. Wichtig ist, den Beitrag so zu bemessen, dass er den Eigenanteil gut abdeckt.

Ein Recht auf Reha

Neben all den staatlichen Hilfen und privaten Absicherungsmöglichkeiten muss aber immer bedacht werden: Nur wer selbst gesund ist, kann auf Dauer andere pflegen. Damit es erst gar nicht zu Erschöpfung oder einem Burnout kommt, kann eine Reha helfen. Leider wissen die wenigsten, dass man als pflegender Angehöriger ein Anrecht auf eine stationäre Reha hat. Wer nun glaubt, nicht einfach mal so für ein paar Wochen in Reha gehen zu können, weil dann die Pflege des Angehörigen nicht sichergestellt ist, der täuscht sich. Mittlerweile gibt es ganz unterschiedliche Modelle von Rehabilitationsmaßnahmen für Pflegende, aber auch für die Pflegebedürftigen selbst. Die Beantragung erfolgt in der Regel über den Hausarzt. Damit man als Pflegender eine Reha in Anspruch nehmen kann, muss man aber darauf achten, dass die Rentenversicherung auch bei teilweiser oder völliger Berufsaufgabe weiter eingezahlt wird. Das übernimmt die Pflegeversicherung, die Pflegestützpunkte der Kranken- bzw. Pflegekassen informieren darüber. Damit die pflegenden Angehörigen wenigstens eine Grundabsicherung haben, bezahlt die Pflegekasse unter gewissen Umständen die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung, wobei nicht alle Fälle davon abgedeckt werden und in der Regel keine Krankenversicherung besteht. Um dennoch versichert zu sein, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, so erhält nicht jeder diese Leistungen. Das Portal www.pflege-durch-angehoerige.de gibt Hinweise auf Hilfs-und Beratungsangebote und gibt Tipps, wie man am besten vorgeht. Dabei ist es auch sehr wichtig, sich über die rechtlichen Konsequenzen der Pflegetätigkeit zu informieren. Eine Patientenverfügung kann sinnvoll sein, Haftungsfragen müssen geklärt werden, und nicht zuletzt muss geregelt werden, wie und durch wen finanzielle Dinge abgewickelt werden sollen oder dürfen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man es sich gut überlegen sollte, ob man die Verantwortung für einen pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt. Es erwarten einen nicht nur vielfältige, belastende Tätigkeiten, sondern auch Behördengänge, das Ausfüllen von unzähligen Formularen und Anträgen, und nicht zuletzt gibt man dafür persönliche Freiheiten auf. Gut, dass man sich im Internet, bei Beratungsstellen und in Selbsthilfegruppen Unterstützung holen kann – und vielleicht kommt ja auch von der Politik her etwas in Bewegung. Schließlich stellt uns der demografische Wandel vor immer größere Probleme, die dringend gelöst werden müssen: Bereits jetzt sind 27 Prozent der Menschen in Ostdeutschland älter als 65 Jahre – Tendenz steigend. KP

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