TeltowVerkehr

Teltow: Linke und Grüne fordern nachts Tempo 30 auf der Iserstraße

Die Teltower SVV-Fraktion Grüne/Linke fordert, nachts das Tempo auf der Iserstraße auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen. Lärm sei in Städten und Gemeinden eines der größten Umwelt- und Gesundheitsprobleme, heißt es in der Begründung.

Grüne und Linke fordern, das Tempo auf der Iserstraße nachts auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen, Dabei beruft sich die Fraktion auf den Abschlussbericht des Lärmaktionsplans der Stadt Teltow: Dieser habe Lärm als eindeutige Ursache für Umwelt- und Gesundheitsprobleme identifiziert, begründet die Fraktion ihren Vorstoß in einer Pressemitteilung. Unter der Lärmbelästigung litten demnach seit Jahren auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Iserstraße. Weil sich diese nicht mit dem nächtlichen Verkehrslärm abfinden wollen, haben sie die Interessengemeinschaft „Wohnqualität an der Iserstraße“ gegründet. Ihr Hauptziel: eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Fraktion Grüne/Linke unterstützt dieses Anliegen und hatte im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag in die SVV eingebracht. Er wurde am 02.10.2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen und lautet:

„Die Verwaltung der Stadt Teltow wird beauftragt, unverzüglich alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um bei der Kreisverwaltung eine Herabsetzung der Geschwindigkeit für die Iserstraße als eine der Hauptzufahrtsstraßen analog zur Potsdamer Straße in den Nachtstunden von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 30 km/h zu erreichen.“

Da die Iserstraße eine Kreisstraße und der Landkreis Potsdam-Mittelmark der zuständige Baulastträger für die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen sei, habe die Stadt Teltow den Kreis mit der Durchführung einer Lärmberechnung als Entscheidungsgrundlage beauftragt, berichtet die Fraktion weiter. Das vom Kreisstraßenbetrieb vorgelegte Berechnungsergebnis zeige allerdings, dass der ermittelte Lärmpegel nachts maximal 52 dB(A) beträgt und aus Sicht der Stadt die Anordnung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung somit nicht geboten bzw. gar unzulässig ist. Auch sei eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt, laut Berechnungsergebnis nicht erkennbar.

Diese Bewertung der Stadt versteht Martin Emmendörffer (Fraktion Grüne/Linke), Mitglied im Bauausschuss, überhaupt nicht: „Die Stadt orientiert sich bei ihrer Bewertung ausschließlich an einem Beurteilungspegel aus der Straßenverkehrsordnung. Stattdessen sollte sich die Stadt an dem nächtlichen Mittelungspegel orientieren, der im 3. Lärmaktionsplan für die Ermittlung der Lärmbelästigung angesetzt wurde. Hier wird ein Schwellwert von 45 dB(A) nachts verwendet.“

Weiter führt Simon Behling (Fraktionsvorsitzender Grüne/Linke) aus: „Eine Berechnung des Lärmpegels zu Corona-Hochzeiten durchzuführen ist ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt. Außerdem ist der festgelegte Lärmpegel neben anderen Faktoren nur einer von vielen Beurteilungsmaßstäben, der anzuwenden ist. Dieser Aspekt ist bisher nicht in die Entscheidung eingeflossen.“

Aus Sicht der Fraktion hätte die Stadt gute Argumente, um bei der Kreisverkehrsbehörde für die Iserstraße eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h durchzusetzen. Warum die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes nicht genutzt werden, um Druck auf die Kreisverkehrsbehörde auszuüben und die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen, sei somit nicht verständlich. PM

Symbolbild: Pixabay.com