EnergieWirtschaft

Zählerstände zum Jahreswechsel dokumentieren

Gas- und Strompreisbremse, Preiserhöhungen, Änderungen der Mehrwertsteuerhöhe und vieles mehr werden die Energieabrechnungen in den kommenden Monaten und Jahren für Verbraucher zu einer Herausforderung machen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) empfiehlt, die Zählerstände zum Jahreswechsel zu notieren.

Die Energiekrise verlangt den Verbrauchern viel ab. Die steigenden Preise belasten die Haushalte, Gas- und Strompreisbremse werfen viele Fragen auf und auch die Entlastungspakete sind nicht einfach zu verstehen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erreichen seit Monaten zahlreiche Anfragen zum Energierecht. Es besteht ein großer Erklärungsbedarf.

Zum Jahreswechsel empfiehlt die VZB den Verbrauchern, ihre Gas- und Stromzählerstände zu erfassen. „Da einige Neuerungen zum neuen Jahr wirksam werden, können abgelesene Zählerstände hilfreich sein, zum Beispiel zur späteren Kontrolle der zu erwartenden Energieabrechnungen“, so Rico Dulinski, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Dokumentation sollte zunächst für den persönlichen Gebrauch erfolgen. „Eine unaufgeforderte Mitteilung an den Energieversorger ist derzeit nicht notwendig“, so Dulinski.

Aktuelle Informationen finden Interessierte auch auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/aktuelle-meldungen/energie/gaspreisbremse-strompreisbremse-dezemberabschlag-faq-zur-energiekrise-76138

Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Dabei ist zu beachten, dass sie sich in den Betriebsferien befindet und ihre Beratungen am 02. Januar 2023 wieder aufnimmt.

Symbolbild: Pixabay.com