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Verlängerung von Coronahilfen für Unternehmen?

Noch bis März können Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, staatliche Hilfen beantragen. Wirtschaftsminister Robert Habeck plant nun eine Verlängerung und Beratungen zwischen Bund und Ländern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat sich nach Medienberichten für eine Verlängerung der Pandemiehilfen für Corona-betroffene Unternehmen ausgesprochen. Diese sollten analog zum Kurzarbeitergeld verlängert werden. Zuerst hatte die ZEIT darüber berichtet. Bei schneller anspringender Konjunktur sollen jedoch nur jene Firmen die Hilfen beantragen können, die noch unter den pandemiebedingten Einschränkungen zu leiden hätten.

Derzeit können Anträge auf die sogenannte „Überbrückungshilfe IV“ seit dem 07. Januar gestellt werden. Erste Teilauszahlungen vom Bund, sogenannte „Abschläge“, werden laut Bundeswirtschaftsministerium bereits seit dem 18. Januar ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung liege im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Seit dem 04. Februar würden die Anträge durch die Bewilligungsstellen bearbeitet. Die „Überbrückungshilfe IV“ läuft noch bis Ende März und ist für jene Unternehmen bestimmt, die während der Pandemie hohe finanzielle Einbußen zu verzeichnen haben. Der Bezugsmonat ist der jeweilige Vergleichsmonat im Jahr 2019. Betriebe, die in diesem Vergleich einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen können, erhalten einen Bundeszuschuss. In diesem Rahmen können die Firmen 50 Prozent der beantragten Zuschüsse erhalten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Monat.

Symbolbild: Redaktion