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Kreistag Potsdam-Mittelmark beschließt Haushalt

Mit dem Beschluss der Haushaltssatzung hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark nach intensiver Debatte nun die Grundlage für die Haushaltsführung in diesem Jahr gelegt. Die Sitzung des Kreistages am 28. März fand erstmals in der Grace-Hopper-Gesamtschule in Teltow statt.

Mit einem Volumen von rund 650 Millionen Euro ist der bisher größte Etat des Kreises verabschiedet worden. Die Diskussion um die Kreisumlage wurde damit abgeschlossen, nachdem die vorgebrachten Einwendungen der kreisangehörigen Kommunen beraten worden waren. Sämtliche Einwendungen wurden vom Kreistag mehrheitlich abgelehnt, die Kreisumlage ist auf 41,5% festgesetzt. Für den beschlossenen Haushalt ist nun die Genehmigung erforderlich.

Landrat Marko Köhler stellte zufrieden fest: „Wir haben für den Landkreis Potsdam-Mittelmark am Ende einen guten Kompromiss gefunden, mit dem wir die vor uns stehenden Aufgaben meistern können. Der Haushalt für die Jahre 2024/2025 leistet einen positiven Beitrag zur zukünftigen Entwicklung unseres Landkreises, obwohl er nicht ausgeglichen ist. Dennoch bleibt die Finanzlage des Landkreises Potsdam-Mittelmark für diesen Zeitraum weiterhin solide und stabil. Die Früchte unserer langfristig ausgerichteten und kontinuierlichen Haushaltsführung sind weiterhin erkennbar.“

Die weiteren Beschlüsse des Kreistages der 26. Sitzung in dieser Wahlperiode:

Die Abgeordneten billigten sowohl den Kinder-, Jugend- und Familienförderplan 2024/2025 ebenso wie das Konzept der neuen Pflegestrukturplanung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Die Abberufungen der Gleichstellungsbeauftragten Mariana Siggel sowie der Integrationsbeauftragten Laura-Sophie Schaaf nahm der Kreistag vor, verbunden mit dem Dank für die geleistete Arbeit.

Der Kreistag ist als höchstes Entscheidungs- und Kontrollorgan eines Landkreises grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Er fasst die wesentlichen Beschlüsse für die Entwicklung des Landkreises und kontrolliert deren Umsetzung durch die Verwaltung. Die Aufgaben des Kreistages sind in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelt.

Foto: Redaktion