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Grundsteuer: Drei Viertel der Brandenburger Eigentümer haben Erklärung eingereicht

Die Frist zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen – allerdings haben bisher erst rund drei Viertel aller Brandenburger Eigentümer ihre Erklärung eingereicht.

Bis zum Ende der Abgabefrist am 31. Januar haben im Land Brandenburg knapp drei Viertel der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten ihre Grundsteuerwerterklärung abgegeben. Wie das Brandenburger Finanzministerium in Potsdam mitteilte, sind insgesamt bis zum Fristende 929.793 Erklärungen bei Brandenburgs Finanzämtern eingegangen. Das entspricht rund 74,4 Prozent der wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Erklärung abgegeben werden muss.

Im Verlauf dieser Woche hatte die Zahl der bei Brandenburgs Finanzämtern eingehenden Grundsteuerwerterklärungen deutlich zugelegt: Allein an den drei letzten Tagen bis zum Fristende wurden 124.951 der insgesamt 929.793 eingegangenen Erklärungen erfasst.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) appellierte an das verbleibende Viertel der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten, nun rasch ihre Erklärung abzugeben. „Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung bleibt natürlich auch nach Fristablauf bestehen. Und es ist immer dieselbe Arbeit – sie wird nicht leichter, wenn man sie ständig vor sich herschiebt“, sagte Lange.

Die Ministerin hob hervor, dass die Finanzämter im Land angewiesen wurden, zunächst keine Verspätungszuschläge zu erheben, sondern allen säumigen Immobilienbesitzern erst ein Erinnerungsschreiben zu senden. „Wir werden hier mit Augenmaß und Kulanz an die Sache herangehen. Die Finanzämter des Landes werden nicht gleich große Geschütze auffahren, weil wir wissen, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer mit ihrer Grundsteuerwerterklärung in den letzten Zügen liegen. Daher werden die Finanzämter vorerst auch ihre umfangreichen Hilfestellungen wie die Grundsteuerhotline 0331 – 200 600 20 aufrechterhalten. Aber ich bitte, diese Kulanz nicht misszuverstehen: Am Ende müssen alle Erklärungen eingegangen sein und die Quote bei 100 Prozent stehen. Deshalb ist es ratsam, auch nach bislang unterbliebener Erklärungsabgabe jetzt so schnell wie möglich zu handeln.“

Wo können sich Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Land Brandenburg informieren?

Die Finanzämter boten in mehr als 40 Kommunen Informationsveranstaltungen an, die sich an Eigentümer von Grundbesitz in Brandenburg richteten. Brandenburgs Finanzverwaltung stellt auch darüber hinaus sehr umfangreiche Informationen zu Fragen rund um die Grundsteuer zur Verfügung: Zum einen auf der Website https://grundsteuer.brandenburg.de, zum anderen in der eigens dafür eingerichteten Grundsteuerhotline 0331 – 200 600 20 der Brandenburger Finanzämter. Auf der Webseite findet sich auch ein Link zu einem speziell in Brandenburg eingerichteten Informationsportal Grundstücksdaten, auf dem die Angaben zum Grund und Boden wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land in einfacher Form abgerufen werden können.

Für alle, die eine Antwort auf diese Frage suchen, wie man die Grundsteuererklärung elektronisch ausfüllt, oder einfach bei einer Angabe in der Grundsteuerwerterklärung Hilfe benötigen, bietet Brandenburgs Finanzministerium ferner Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Schon seit Juli 2022 steht für das Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses bereit. Danach sind zusätzlich weitere Anleitungen bereitgestellt worden, die Schritt für Schritt durch die Grundsteuerwerterklärung mit ELSTER anhand der häufig vorkommenden Fälle führen: https://grundsteuer.brandenburg.de und hier unter Formulare und Publikationen. PM

Symbolbild: Pixabay.com