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„Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“: Volksbegehren zustandegekommen

Das Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen hat die entscheidende Hürde für einen Volksentscheid genommen. Am 26. September sollen die Wähler über das Vorhaben abstimmen.

Am Donnerstag (01. Juli 2021) hat die Berliner Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen festgestellt.

Danach waren am letzten Tag der Eintragungsfrist, am 25. Juni 2021, 2.454.034 Personen stimmberechtigt. Für ein Zustandekommen mussten sieben Prozent von ihnen, also 171.783 Personen, dem Volksbegehren zustimmen.

Die Berliner Bezirksämter haben 272.941 Unterschriften geprüft; 183.711 davon sind gültig – das sind mehr als die erforderliche Anzahl. Von den geprüften Unterschriften sind 89.230 ungültig, das entspricht einem Anteil von 32,7 %. Eingereicht wurden insgesamt 359.063 Unterschriften. Nach der Regelung im Abstimmungsgesetz mussten die Bezirksämter nur so viele Unterschriften prüfen, bis das Quorum erreicht ist. Vorliegende weitere Unterstützungs­erklärungen waren lediglich zu zählen.

Landesabstimmungsleiterin Michaelis: „Ich stelle fest, dass das Volksbegehren der Trägerin ‚Deutsche Wohnen & Co enteignen‘ zustande gekommen ist. Die für das Volksbegehren geltenden Vorschriften wurden beachtet. Ganz besonders danke ich den Bezirkswahlämtern und Bezirksabstimmungs­leitungen, die mehr als 272.000 Unterschriften geprüft haben. Trotz der erheblichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und die enorme Arbeitsbelastung bei der Vorbereitung der Superwahl im September ist es gelungen, in nur drei Arbeitstagen nach dem Ende des Volksbegehrens das Ergebnis festzustellen. Der Senat kann nun den Tag des Volksentscheids festsetzen.“

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu vergesellschaften, also gegen eine Milliardenentschädigung zu enteignen. Der Senat wäre jedoch nicht verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. PM

Symbolbild: Pixabay.com