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Corona: Brandenburger Landtag erklärt epidemische Notlage

Brandenburgs Landtag hat am Montag den Weg für schärfere Corona-Regeln freigemacht. Der Beschluss der „epidemischen Notlage“ macht Ausgangssperren oder Auflagen für Veranstaltungen möglich.

Nach mehreren deutschen Länderparlamenten hat der Brandenburger Landtag am Montag nachgezogen und auf einer Sondersitzung die epidemische Corona-Notlage erklärt. “ anderer Länderparlamente hat der Brandenburger Landtag die epidemische Corona-Notlage ausgerufen. Eingebracht hatten den Antrag die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen. Die Linke folgte dem Antrag, die Freien Wähler enthielten sich, die AfD stimmte gegen die Vorlage. Mit dem Votum des Landtags kann Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes mit seinen Absätzen 1 bis 6 nun auch in Brandenburg angewendet werden. Am morgigen Mittwoch (15. Dezember) kann damit die neue Corona-Eindämmungsverordnung in Brandenburg in Kraft treten.

Alkoholverbot möglich, aber keine Schulschließungen

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kündigte Nachschärfungen durch die Landesregierung am heutigen Dienstag (15. Dezember) an: Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 22:00 und 06:00 Uhr würden demnach in den Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzen verlängert und Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern verboten. Die von der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte würden umgesetzt und Diskotheken und Clubs müssten schließen; Festivals wären untersagt.

Mit §28a des Infektionsschutzgesetzes und nach dem Beschluss des Landtages könnte die Landesregierung zudem ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit verfügen, Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen untersagen oder beschränken sowie das Betreten etwa von Krankenhäusern neu regeln. Nicht möglich sind generelle Ausgangsbeschränkungen, das Verbot der Sportausübung, das Verbot von Versammlungen oder eine Untersagung religiöser Zusammenkünfte. Auch die Hotel- oder Restaurantschließungen wären nicht umsetzbar. Eine generelle Schließung von Kindergärten und Schulen sei nach den Bestimmungen von §28a ebenfalls unzuzulässig, hob die Co-Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Petra Budke, hervor.

Landesregierung befürchtet Notlage an Weihnachten

Ministerpräsident Woidke begründete den Beschluss mit den bekannten Argumenten: Eine Gewöhnung an bundesweit 500 Covid-19-Tote täglich sowie eine Überlastung der brandenburgischen Krankenhäuser und des körperlich und psychisch seit Wochen geforderten medizinischen Personals dürfe es nicht geben. Ziel müsse die Rettung von Menschenleben sowie eine geringere Belastung des Gesundheitswesens sein. Das Brandenburger Kabinett geht davon aus, dass das Land Weihnachten auf eine Notlage in den Krankenhäusern zusteuern könnte und die Behandlungskapazitäten nicht mehr reichen.

Grundlage für die Ausrufung der „epidemischen Notlage“ ist ein Parlamentsbeschluss. Daher war es notwendig geworden, eine Sitzung einzuberufen. Nachdem zunächst im Bundestag und am Freitag auch im Bundesrat das Infektionsschutzgesetz entsprechend nachgebessert wurde, war der Weg frei für diesen Weg der Bevollmächtigung der Landesregierung, durch das Landesparlament weitere Pandemieschutzmaßnahmen zu beschließen.

Von „pandemisch“ zu „epidemisch“; Inzidenzen leicht gestiegen

Eine pandemische Notlage beabsichtigt die Bekämpfung einer Seuche im ganzen Land, während epidemische Notlagen – wie nun auch im Falle Brandenburgs – regional beschränkt und nicht bundesweit anwendbar sind.

Unterdessen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstagmorgen laut Zeit-Corona-Dashboard bei 696 Erkrankungen je 100.000 Einwohner und damit höher als am Sonntag. Gesundheitsministerin Nonnemacher (Grüne) betonte im Inforadio, bei den hohen Inzidenzwerten müsse sogar noch von einer Untererfassung ausgegangen werde. Noch wesentlich dramatischer sei allerdings der Druck auf das Gesundheitssystem. Bei mehreren Kennziffern sei der rote Alarmbereich „weit überschritten“. Alle müssten sich zudem bewusst sein, dass die Omikron-Variante des Coronavirus neue Risiken berge. ph

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