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Meistergründungsprämie wird auch 2024 ausgezahlt

Handwerksmeisterinnen und -meister in Brandenburg erhalten auch im kommenden Jahr eine Gründungsprämie von bis zu 19.000 Euro, wenn sie einen Betrieb gründen oder übernehmen.

Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeisterinnen und -meister, die erstmalig ein eigenes Unternehmen im Haupterwerb gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich mit mindestens 30 Prozent an einem Betrieb beteiligen. Im Bezirk der Handwerkskammer Potsdam wurde die Prämie in den Jahren 2019 bis 2022 knapp zweihundertmal in Anspruch genommen (2019: 47; 2020: 50; 2021: 45; 2022:54).

In den nächsten Jahren steht allein in Westbrandenburg bei rund 7.200 Handwerksunternehmen eine Nachfolge an. Die Meistergründungsprämie setzt sich aus zwei Förderstufen zusammen: In der Basisförderung wird einmalig ein Zuschuss für nachgewiesene Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung oder Nachfolge in Höhe von 12.000 Euro gewährt. Für alle, die zusätzlich innerhalb von drei Jahren nach Gründung einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schaffen, wird dieser in der zweiten Stufe mit 5.000 Euro bezuschusst. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme noch einmal um 2.000 Euro. Damit ist eine Gesamtfördersumme von bis zu 19.000 Euro möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Den Antrag auf Förderung, die Förderrichtlinie und weitere umfangreiche Informationen sowie Antragsunterlagen stehen auf der Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Verfügung.

Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Helmut Barthel: „Die Meistergründungsprämie ist ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Förderlandschaft und findet große Resonanz. Sie ist eine wichtige Unterstützung, um den Unternehmensbestand im Land zu sichern. Die Prämie hilft einerseits dabei, bestehende Arbeitsplätze in der Fläche zu erhalten. Sie bietet andererseits Anreize um Unternehmen zu gründen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Meistergründungsprämie über das laufende Jahr hinaus gewährt wird.“

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