Rasante Verfolgungsjagd durch Teltow
Während ihrer Streifenfahrt bemerkten Polizeibeamte am Donnerstagabend einen E-Roller, dessen Fahrer mit etwa 45 km/h unterwegs war. Als die Polizisten ihn anhalten wollten, versuchte der Fahrer sich der Kontrolle zu entziehen.
Dazu fuhr er über Gehwege, quer über die Fahrbahn einer Straße, durch eine Baustelle und über einen Parkplatz. Als er gestoppt wurde, stellten die Beamten als Fahrer einen 14-jährigen Jugendlichen fest, der keinen Führerschein hatte und auch keinen Versicherungsnachweis vorweisen konnte.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das Fahrzeug sichergestellt und der Jugendliche an die Erziehungsberechtigten übergeben.
Für E-Scooter gelten ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Man darf den E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf man mit den E-Fahrzeugen die Fahrbahn nutzen. Voraussetzung: Die Elektro-Roller dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein, eine Straßenzulassung haben und müssen außerdem ordnungsgemäß versichert sein (der Nachweis erfolgt mit einer gültigen Plakette und Versicherungsbescheinigung). Elektrofahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können, dürfen nur von Personen mit einem Führerschein gefahren werden. Jegliches Tuning ist verboten.
Bild: KI-Bearbeitung MK
