BER – Fristen im Schallschutzprogramm enden am 4. November
Seit dem Jahr 2016 hatte die Flughafengesellschaft jährlich zu einem Schallschutztag eingeladen, den insgesamt mehr als 2.000 Interessierte besuchten. Am heutigen Donnerstag, dem 15. Mai, findet der letzte Schallschutztag mit Vertreterinnen und Vertretern von Baufirmen, dem Schallschutzteam der FBB sowie mit Expertinnen und Experten zu den Themen Fluglärm und Flugrouten statt.
Hauseigentümer in der Flughafenregion können ihre Ansprüche auf Schallschutz nur noch bis zum 4. November 2025 geltend machen. Zu diesem Stichtag sind exakt fünf Jahre seit Inbetriebnahme des Flughafens BER vergangen. Die Unterlagen müssen bis zu diesem Datum vollständig vorliegen, einschließlich aller Anlagen wie Grundbuchauszug und Baugenehmigung. Für alle bis spätestens 2022 versendeten Anspruchsermittlungen gilt: Kosten für die Umsetzung von Schallschutz werden nur noch bis Ende 2025 erstattet.
Seit Beginn des Schallschutzprogramms im Jahr 2006 sind bei der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg mehr als 22.700 Anträge auf Schallschutz eingegangen, mehr als 22.000 davon sind bearbeitet. Etwa 5.200 Haushalte haben Schallschutzmaßnahmen umgesetzt, in rund 8.100 Fällen steht die Umsetzung noch aus. Rund 7.600 Haushalte erhielten eine Entschädigung, weil die Kosten für die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des Verkehrswertes des Gebäudes betrugen.
Neben den Schallschutztagen informiert die Flughafengesellschaft im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Nachbarn im Dialog“ regelmäßig in den Anrainergemeinden über flughafenbezogene Themen, führt individuelle Beratungen durch und beantwortet Fragen am Schallschutztelefon.
Auch das Dialogforum Airport Berlin Brandenburg, ein Gremium aus Städten, Gemeinden, Landkreisen, Landesvertretern und der Flughafengesellschaft, bietet seit 2006 eine Plattform für den kontinuierlichen Austausch – insbesondere zu den Themen Fluglärm, Schallschutz und den Auswirkungen des Flughafenbetriebs auf die Region.
Die rechtlichen Grundlagen für das Schallschutzprogramm der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg sind der Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Schönefeld” vom 13. August 2004, der Planergänzungsbeschluss von 2009 und verschiedene Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Anspruch auf Schallschutz haben rund 26.500 Haushalte im Umfeld des BER. Das Schutzgebiet erstreckt sich über 155 Quadratkilometer – von Ludwigsfelde bis Rahnsdorf.
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